Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GREENbimlabs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Jülicher Straße 72a, 52070 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 22306
EUID
DER3101.HRB22306
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 244/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Kristina Wessing
Adresse
Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.01.2025 , 12:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.06.2025
Berichtstermin
14.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Softwareprodukten und sonstigen Produkten aus dem Bereich der Bauwirtschaft, die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Beratungs- und sonstiger Dienstleistungen sowie die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Natur-, Ingenieur- und Agrarwissenschaften und der Medizin. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GREENbimlabs GmbH ist am 23.04.2025 um 11:34 Uhr wegen Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 20.12.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 06.01.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Kristina Wessing zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Nunmehr ist Kristina Wessing als endgültige Insolvenzverwalterin ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 02.06.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 14.07.2025. Die Unterlagen werden ab dem 16.06.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 244/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22306 eingetragenen GREENbimlabs GmbH, Jülicher Str. 72 a, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stanimira Markova,
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrie…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 244/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22306 eingetragenen GREENbimlabs GmbH, Jülicher Str. 72 a, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stanimira Markova,
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Softwareprodukten
wird wegen Überschuldung heute, am 23.04.2025, um 11:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Kristina Wessing, Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 16.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.403 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
92 IN 244/24
Amtsgericht Aachen, 23.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 244/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22306 eingetragenen GREENbimlabs GmbH, Jülicher Str. 72 a, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stanimira Markova,
Geschäftszweig: …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 244/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22306 eingetragenen GREENbimlabs GmbH, Jülicher Str. 72 a, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stanimira Markova,
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Softwareprodukten
ist am 06.01.2025, um 12:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristina Wessing, Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 244/24
Amtsgericht Aachen, 06.01.2025
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