Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 23.06.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Greenty GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Christian Ellrich, eine Entscheidung erlassen. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird ab dem 23.06.2026 um 12:31 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Christian Krönert von der Kanzlei Schultze & Braun ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Über Gegenstände des Vermögens der Schuldnerin sind Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Der Schuldnerin obliegt es, dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.