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Insolvenzprofil
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Die Konstruktion, Entwicklung, Herstellung, der Vertrieb und die Dienstleistung für messtechnische Hard- und Software, Elektronik, Mechatronik, Computertechnik und andere Technologien
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GREGORY Technology GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Wiesbaden hat die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 10.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
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