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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greyhall Properties Invest GmbH ist Gegenstand dieser Bekanntmachung. Das Registergericht Amtsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 25.06.2026 die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben. Die Schuldnerin wurde durch ihren Geschäftsführer Thomas Ehrich vertreten. Es sind keine weiteren Verfahrensschritte wie die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Bestellung eines Verwalters oder Forderungsanmeldungen in diesem Textabschnitt enthalten.
Originalbekanntmachung
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