Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedenstraße 143, 42699 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 24354
EUID
DER1608.HRA24354
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 44/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.02.2024 , 16:37 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 09:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2024
Niederlegung Unterlagen
22.05.2024
Berichtstermin
10.06.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 26.02.2024 im vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Krämer bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Rechtsanwältin Sandra Krämer ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.06.2024. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 22.05.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG ist am 01.04.2024 um 09:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein am 26.02.2024 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Im Vorfeld waren bereits am 26.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwäl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG ist am 01.04.2024 um 09:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein am 26.02.2024 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Im Vorfeld waren bereits am 26.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Sandra Krämer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwältin Sandra Krämer zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 13.05.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.06.2024. Die Unterlagen werden ab dem 22.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Am 12.08.2024 ist bei Gericht die Anzeige der Verwaltung eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 44/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 24354 eingetragenen Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG, Friedenstr. 143, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 44/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 24354 eingetragenen Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG, Friedenstr. 143, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27532 eingetragene Grimm Management GmbH, Friedenstraße 143, 42699 Solingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kroll-Grimm, Friedenstr. 143, 42699 Solingen,
ist am 26.02.2024, um 16:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Krämer, Blumenstraße 37, 42549 Velbert bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 44/24
Amtsgericht Wuppertal, 26.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 44/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 24354 eingetragenen Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG, Friedenstr. 143, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsger…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 44/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 24354 eingetragenen Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG, Friedenstr. 143, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27532 eingetragene Grimm Management GmbH, Friedenstraße 143, 42699 Solingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kroll-Grimm, Friedenstr. 143, 42699 Solingen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2024, um 09:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sandra Krämer, Blumenstraße 37, 42549 Velbert.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 22.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A246 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
507 IN 44/24
Wuppertal, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 44/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 24354 eingetragenen Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG, Friedenstr. 143, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 44/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 24354 eingetragenen Grimm Treppentechnik GmbH & Co. KG, Friedenstr. 143, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27532 eingetragene Grimm Management GmbH, Friedenstraße 143, 42699 Solingen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kroll-Grimm, Friedenstr. 143, 42699 Solingen,
ist am bei Gericht die Anzeige d. Verwalt. eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
507 IN 44/24
Amtsgericht Wuppertal, 12.08.2024
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