Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 22470
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Insolvenzprofil
Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 22470
EUID
DER1101.HRB22470
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 96/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralf Zimmermann
Adresse
Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.06.2024
Forderungsanmeldefrist
30.07.2024
Prüfungstermin
20.08.2024
Schlusstermin
07.04.2025
Aufhebung
02.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH in Düsseldorf ist eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Ralf Zimmermann wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Zunächst war ein Prüfungsstichtag für nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 10.06.2024 festgesetzt. Anschließend wurden nachrangige Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.07.2024 anzumelden, wobei der Prüfungsstichtag für diese Forderungen der 20.08.2024 war. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung eingeholt, wobei eine Frist zur Stellungnahme bis zum 07.04.2025 bestand. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgte im schriftlichen Verfahren. Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 15.767,20 EUR. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 4.600,00 EUR zur Verfügung. Das Insolvenzverfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba
wird na…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
501 IN 96/21
Amtsgericht Düsseldorf, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba
wird…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 96/21
Amtsgericht Düsseldorf, 06.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba
wird…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ralf Zimmermann, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 96/21
Amtsgericht Düsseldorf, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba,
wir…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 07.04.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
a.
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 96/21
Amtsgericht Düsseldorf, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba,
erf…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba,
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 15.767,20 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 4.600,00 EUR nach Abzug der Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 96/21
Amtsgericht Düsseldorf, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba
Inso…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 96/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 22470 eingetragenen Groba Elektro- und Werbeanlagen GmbH, Hildener Straße 143, 40597 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Groba
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ralf Zimmermann, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
G r ü n d e
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 24.11.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.09.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 96/21
Amtsgericht Düsseldorf, 15.04.2025
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