Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GROMA Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Stader Straße 342 a, 21075 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 150886
EUID
DEK1101.HRB150886
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 162/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Adresse
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
25.10.2022
Beschluss Vergütungsvorschuss
19.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist: - Die Erbringung von Speditions- und Frachtführerleistungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; - Der nationale und internationale Gütertransport im Straßenverkehr mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen; - Logistik, die Vermittlung von Logistikdienstleistungen und alle mit der Spedition und dem Gütertransport verwandten Dienstleistungen; - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Umzügen; - Montagedienstleistungen; - Vermietung von Fahrzeugen; - Lagerdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GROMA Logistik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150886, ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Marc-André Borchert, übt sein Amt seit dem 25.10.2022 aus. Das Amtsgericht Hamburg hat am 19.02.2026 einen Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters bewilligt. Die Berechnung des Vorschusses basiert auf dem gegenwärtigen Wert der Masse und dem Regelsatz, wobei ein angemessener Vergütungsvorschuss in Höhe von 80% der voraussichtlichen Vergütung festgesetzt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 162/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150886 eingetragenen GROMA Logistik GmbH, ehemals: Humboldtstraße 25a, 21509 Glinde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maciej Grocholewski
Insolvenzve…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 162/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150886 eingetragenen GROMA Logistik GmbH, ehemals: Humboldtstraße 25a, 21509 Glinde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maciej Grocholewski
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vergütung EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 25.10.2022 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Der Vorschuss auf die Vergütung beruht auf folgender Berechnung:
Gegenwärtiger Wert der Masse: EUR
Regelsatz: %
Voraussichtliche Vergütung (Betrag): EUR
Angemessener Vergütungsvorschuss 80%: EUR
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 162/22
Amtsgericht Hamburg, 19.02.2026
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