Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gross-Grundstücksgesellschaft UG Gross-Grundstücksgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 24371
EUID
DET2214V.HRB24371
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 209/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261 30479-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.10.2025 , 12:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Gross-Grundstücksgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.10.2025 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 209/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gross-Grundstücksgesellschaft UG Gross-Grundstücksgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), In der Laach 2, 56377 Nassau (AG Montabaur, HRB 24371), vertr. d.: Christian Gross, Mittelpfad 44, 56377 Nassau, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2025 um 12:45 Uhr…
14 IN 209/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gross-Grundstücksgesellschaft UG Gross-Grundstücksgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), In der Laach 2, 56377 Nassau (AG Montabaur, HRB 24371), vertr. d.: Christian Gross, Mittelpfad 44, 56377 Nassau, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2025 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 01.10.2025
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