Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Palatina Care GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 65119
EUID
DET3104V.HRB65119
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Aktenzeichen
1 IN 30/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Oberle
Kanzlei
SZA Schilling, Zutt und Anschütz
Adresse
Otto-Beck-Str. 11, 68165 Mannheim
Telefon
0621 / 42570
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
19.12.2024
Beschluss Festsetzung
06.10.2025
Beschluss Schlussverteilung
07.10.2025
Bekanntmachung Verteilung
24.10.2025
Schlusstermin
08.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palatina Care GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Oberle hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden dürfen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 08.12.2025 bestimmt. Dieser Termin dient der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass eine Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Forderungen in Höhe von 575.623,58 EUR vorliegt und ein Massebestand von 27.013,15 EUR zur Verfügung steht. Daher kann eine Quote von 4,69% an die Insolvenzgläubiger gezahlt werden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten wurden, können innerhalb einer zweiwöchigen Ausschlussfrist ab der Bekanntmachung Feststellungsklage erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 30/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palatina Care GmbH, Im Altenschemel 104a, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119), vertr. d.: Martina Scheuermann, Klosterstraße 9b, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas …
1 IN 30/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palatina Care GmbH, Im Altenschemel 104a, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119), vertr. d.: Martina Scheuermann, Klosterstraße 9b, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Oberle festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Unter Würdigung der Gesamtumstände ist das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Berücksichtigung der geltend gemachten Zuschläge angemessen ist.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 30/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palatina Care GmbH, Im Altenschemel 104a, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119), vertr. d.: Martina Scheuermann, Klosterstraße 9b, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 …
1 IN 30/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palatina Care GmbH, Im Altenschemel 104a, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119), vertr. d.: Martina Scheuermann, Klosterstraße 9b, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
08.12.2025.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 30/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palatina Care GmbH, Im Altenschemel 104a, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119), vertr. d.: Martina Scheuermann, Klosterstraße 9b, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der …
1 IN 30/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Palatina Care GmbH, Im Altenschemel 104a, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119), vertr. d.: Martina Scheuermann, Klosterstraße 9b, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Oberle, Kanzlei SZA Schilling, Zutt und Anschütz, Otto-Beck-Str. 11, 68165 Mannheim, Tel.: 0621 / 42570, Fax: 0621 / 4257-321, E-Mail: info@sza.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt € 575.623,58.
Ein zur Verteilung verfügbarer Massebestand ist in Höhe von € 27.013,15 vorhanden.
Daher kann an die Insolvenzgläubiger eine Quote in Höhe von 4,69% gezahlt werden.
In dem Verfahren können alle Gläubiger, deren Forderungen vom Verwalter ganz
oder teilweise bestritten wurden, diese durch Feststellungsklage beim Amtsgericht
Neustadt an der Weinstraße geltend machen. Dafür besteht eine zweiwöchige Aus-
schlussfrist ab dem Datum dieser Bekanntmachung (§ 189 InsO).
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 24.10.2025
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