Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Großerode GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 7502
EUID
DER2713.HRB7502
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
82 IN 43/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Budnik
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
14.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Großerode GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat für den 14.11.2024 einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung festgesetzt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten einreichen, insbesondere zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit einem Vergleichsabschluss mit dem ehemaligen Geschäftsführer Martin Clemens Großerode. Zur Abgeltung von Haftungsansprüchen nach § 64 S. 1 GmbHG a. F. soll ein Betrag von 95.000,00 € an die Insolvenzmasse gezahlt werden. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 10.10.2024 mit den ausführlichen Gründen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster eingesehen werden. Nimmt kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teil, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 43/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 7502 eingetragenen Großerode GmbH, Bultstraße 4, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Clemens Großerode, Bultstraße 4, 59302 Oelde
Verfahrensb…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 43/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 7502 eingetragenen Großerode GmbH, Bultstraße 4, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Clemens Großerode, Bultstraße 4, 59302 Oelde
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Budnik, Andreas, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 14.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Vergleichsabschluss mit dem ehemaligen Geschäfstführer. Zur Abgeltung der Haftungsansprüche nach § 64 S.1 GmbHG a. F. i. H. v. 436,274,34 € soll ein Betrag von 95.000,00 € an die Insolvenzmasse gezahlt werden. ,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 10.10.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
82 IN 43/18
Amtsgericht Münster, 24.10.2024
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