Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grote GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 2104
EUID
DEP1103.HRB2104
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
IN 305/24 c
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hausherr
Adresse
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/2448051
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.01.2025
Berichtstermin
29.01.2025
Gläubigerversammlung
28.01.2026 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Errichtung von Büro- und Gewerbebauten aller Art, insbesondere von Hallen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Lizenzen zu nehmen und zu erteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Oliver Mocker ist bestellt. Für Mittwoch, den 28.01.2026, um 11:30 Uhr, ist eine besondere Gläubigerversammlung beim Amtsgericht Braunschweig angesetzt. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO. Dazu zählen der Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrages zur Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert sowie das Absehen von der Aufnahme eines Prozesses. Es gilt der Hinweis, dass Zustimmungen der Gläubiger zu diesen Rechtshandlungen auch dann als erteilt gelten, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote GmbH ist am 01.12.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 06.01.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.01.2025. Eine b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote GmbH ist am 01.12.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 06.01.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.01.2025. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 28.01.2026 um 11:30 Uhr anberaumt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters dient. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Forderungsprüfung und Vorbereitung auf die Gläubigerversammlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 305/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote GmbH, Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2104), vertr. d.: Oliver Mocker, Ludwig-Thoma-Straße 5, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 28.01.2026, 11:30 Uhr, A…
272 IN 305/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote GmbH, Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2104), vertr. d.: Oliver Mocker, Ludwig-Thoma-Straße 5, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 28.01.2026, 11:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- das Absehen von der Aufnahme eines Prozesses
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Braunschweig, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 305/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grote GmbH, Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2104), vertr. d.: Oliver Mocker, (Geschäftsführer), ist am 24.10.2024 um 14:47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der A…
272 IN 305/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grote GmbH, Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2104), vertr. d.: Oliver Mocker, (Geschäftsführer), ist am 24.10.2024 um 14:47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 24.10.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 305/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote GmbH, Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2104), vertr. d.: Oliver Mocker (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 03.12.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig…
272 IN 305/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote GmbH, Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2104), vertr. d.: Oliver Mocker (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 03.12.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 06.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 305/24 c: Über das Vermögen der Grote GmbH, Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2104), vertr. d.: Oliver Mocker (Geschäftsführer), ist am 01.12.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschwei…
272 IN 305/24 c: Über das Vermögen der Grote GmbH, Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2104), vertr. d.: Oliver Mocker (Geschäftsführer), ist am 01.12.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.01.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.01.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.01.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.01.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.12.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 305/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote GmbH, Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2104), vertr. d.: Oliver Mocker (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.12.2024 berichtigt worden.
Statt Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Haus…
272 IN 305/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote GmbH, Weinbergweg 46, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2104), vertr. d.: Oliver Mocker (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.12.2024 berichtigt worden.
Statt Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de muss es richtig heißen:
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Braunschweig, 02.12.2024
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