Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grottendieck, Eckhard
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Korbach HRB 1938
EUID
DEM1608.HRB1938
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Korbach
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sven Garthe
Rolle
Treuhänder
Kanzlei
RA'e Bohlig, Höhle und Kollegen
Adresse
Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach
Telefon
05631/9509-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
05.04.2023
Bestellung Treuhänder
07.06.2024
Ende Abtretungsfrist
06.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Restschuldbefreiungsverfahren des Schuldners Eckhard Grottendieck ist durch Beschluss des Amtsgerichts Korbach vom 07.06.2024 Rechtsanwalt Sven Garthe zum Treuhänder bestimmt worden. Die Abtretungsfrist für pfändbare Forderungen des Schuldners aus einem Dienstverhältnis beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 05.04.2023 und endet am 06.04.2026. Die Forderungen gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 6/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Eckhard Grottendieck, geb. am 26.12.1960, Enser Straße 2, 34497 Korbach (AG Korbach, HRB 1938), ist durch Beschluss vom 07.06.2024 Rechtsanwalt Sven Garthe, RA'e Bohlig, Höhle und Kollegen, Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach, Tel.: 05631/9509-0, Fax: 05631/9509-19…
10 IN 6/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Eckhard Grottendieck, geb. am 26.12.1960, Enser Straße 2, 34497 Korbach (AG Korbach, HRB 1938), ist durch Beschluss vom 07.06.2024 Rechtsanwalt Sven Garthe, RA'e Bohlig, Höhle und Kollegen, Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach, Tel.: 05631/9509-0, Fax: 05631/9509-19, E-Mail: insolvenz@bohlig-kollegen.de gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.
Die Abtretungsfrist beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 05.04.2023 und endet am 06.04.2026.
Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 07.06.2024
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