Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grotz + Kulik Maschinenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 270253
EUID
DEB8536.HRB270253
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 453/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
07.02.2025
Fristende Widerspruch Forderungen
20.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grotz + Kulik Maschinenbau GmbH, ansässig in Endingen, findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 20.03.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht schriftlich einzulegen. Ein Widerspruch muss formwirksam erfolgen und kann nicht per einfacher E-Mail eingereicht werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grotz + Kulik Maschinenbau GmbH ist eröffnet. Das Registergericht Freiburg hat die Akte unter dem Zeichen 8 IN 453/22 geführt. Im Verfahren sind zwei wesentliche Schritte dokumentiert: Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grotz + Kulik Maschinenbau GmbH ist eröffnet. Das Registergericht Freiburg hat die Akte unter dem Zeichen 8 IN 453/22 geführt. Im Verfahren sind zwei wesentliche Schritte dokumentiert: Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 20.03.2025 bestand. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Später wurde auf Antrag der Insolvenzverwalterin das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen den Geschäftsführer Ralf Kulik wegen Geschäftsführerhaftung in Höhe von 636.069,47 € sowie ggf. zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs durchgeführt. Die Frist für Einwendungen gegen diese Beschlussfassung endete am 07.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 453/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Grotz + Kulik Maschinenbau GmbH, Elsässer Straße 14, 79346 Endingen, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Kulik
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 270253
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Inso…
8 IN 453/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Grotz + Kulik Maschinenbau GmbH, Elsässer Straße 14, 79346 Endingen, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Kulik
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 270253
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 453/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Grotz + Kulik Maschinenbau GmbH, Elsässer Straße 14, 79346 Endingen, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Kulik
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 270253
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschl…
8 IN 453/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Grotz + Kulik Maschinenbau GmbH, Elsässer Straße 14, 79346 Endingen, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Kulik
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 270253
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen Ralf Kulik wegen Geschäftsführerhaftung in Höhe von 636.069,47 € sowie ggfs. zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs in dieser Sache
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.02.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 10.01.2025
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