Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Groupgifts UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alkuinstraße 41, c/o Detlef Lüking, 52070 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 74328
EUID
DER3306.HRB74328
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 393/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Harms-Ziegler, Tiemer u.a.
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Kanzlei
Rechtsanwälte Harms-Ziegler, Tiemer u.a.
Adresse
Katharinenstr. 17, 10711 Berlin
Termine & Fristen
Antragseingang
25.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dienst- und Beratungsleistungen insbesondere für das Internet sowie elektronische Dienstleistungen für digitale Anwendungen einschließlich damit verbundener Werkleistungen und Werklieferungen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat den am 25.11.2025 eingegangenen Antrag der Schuldnerin Groupgifts UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht darauf, dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken und ein ausreichender Kostenvorschuss nicht gezahlt wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin sowie der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 393/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Groupgifts UG (haftungsbeschränkt), Wiesenweg 20, 15837 Baruth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katja Keßler,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Harms-Ziegler, Tiemer u.a., Katharinenstr. …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 393/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Groupgifts UG (haftungsbeschränkt), Wiesenweg 20, 15837 Baruth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katja Keßler,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Harms-Ziegler, Tiemer u.a., Katharinenstr. 17, 10711 Berlin
wird der am 25.11.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Köln, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 393/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 74328 eingetragenen Groupgifts UG (haftungsbeschränkt), Wiesenweg 20, 15837 Baruth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katja Keßler,
ist der am 25.11.202…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 393/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 74328 eingetragenen Groupgifts UG (haftungsbeschränkt), Wiesenweg 20, 15837 Baruth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katja Keßler,
ist der am 25.11.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 25.11.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 01.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Köln, 01.07.2026
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