Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
growTOOL Company GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Fritz-Schreiter-Str. 31, 01259 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 39887
EUID
DEU1104.HRB39887
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533 IN 423/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.03.2024 , 09:14 Uhr
Eröffnung
06.05.2024 , 15:21 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.07.2024
Berichtstermin
15.08.2024
Gläubigerversammlung
10.09.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Vertrieb von automatisch bewässerten Pflanzenaufzuchtsystemen und Zubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH mit Sitz in Dresden ist am 06.05.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 26.03.2024 im Rahmen des Eröffnungsverfahrens ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Beck ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen im Rang des § 38 InsO bis zum 05.07.2024 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sowie Anträge zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sind bis zum 06.08.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH ist am 06.05.2024 durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zuvor war am 26.03.2024 Thomas Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Thomas Beck ist als Insolvenzve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH ist am 06.05.2024 durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zuvor war am 26.03.2024 Thomas Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Thomas Beck ist als Insolvenzverwalter tätig. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endete am 05.07.2024. Am 15.08.2024 erging eine Entscheidung des Gerichts, wonach eine außerordentliche Gläubigerversammlung für den 10.09.2024 anberaumt wurde. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Genehmigung eines Kaufvertrags über das gesamte Warenlager zugunsten des Geschäftsführers Sven Irmscher zu einem Preis von 11.960,51 Euro sowie die Ermächtigung des Verwalters zur Erhebung insolvenzspezifischer Ansprüche.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 423/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH, Fritz-Schreiter-Straße 31, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39887
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Irschmer
- wurde am 26.03.2024 um 09:14 Uhr Thomas Beck, …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 423/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH, Fritz-Schreiter-Straße 31, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39887
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Irschmer
- wurde am 26.03.2024 um 09:14 Uhr Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden, Telefax 0351 26441101, Website www.anwaelte-beck.de, Telefon geschäftlich 0351 26441100, Email geschäftlich dresden@anwaelte-beck.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/548 IN 423/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH, Fritz-Schreiter-Straße 31, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39887
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Irschmer
- wurde am 06.05.2024 um 15:21 Uhr das Insolvenzverfah…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/548 IN 423/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH, Fritz-Schreiter-Straße 31, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39887
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Irschmer
- wurde am 06.05.2024 um 15:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31 - 33, 01099 Dresden, Telefax: 0351 26441101 Telefon geschäftlich: 0351 26441100 Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.08.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 423/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH, Fritz-Schreiter-Straße 31, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39887
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Irschmer
ergeht am 15.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 423/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH, Fritz-Schreiter-Straße 31, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39887
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Irschmer
ergeht am 15.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 10.09.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
1. Die Gläubigerversammlung genehmigt den mit Wirkung zum 11./12.07.2024 abgeschlossenen Kaufvertrag über das gesamte Warenlager zu einem Kaufpreis in Höhe von € 11.960,51 brutto zugunsten des Geschäftsführers Sven Irmscher.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, insolvenzspezifische Ansprüche zu erheben, wenn nötig Klageverfahren einzuleiten bzw. wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche abzuschließen.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Gründe:
Mit Schreiben vom 30.07.2024, eingegangen am 30.07.2024, beantragte der Insolvenzverwalter RA Thomas Beck die oben genannten Tagungsordnungspunkte.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Antragsberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus § 75 InsO.
Über diese Anträge des Verwalters vom 30.07.2024 konnte in dem Protokoll zum Berichts - und Prüftermin vom 15.08.2024 durch das Gericht aber nicht entschieden werden, da diese Anträge, in dieser Form, wie vom Insolvenzverwalter beantragt, bis dato so noch nicht im Internet veröffentlicht wurden, und damit den übrigen Insolvenzgläubigern, mit Ausnahme der lfd. Nr. 5, ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu diesen Anträgen ansonsten verwehrt würde.
Daran ändert auch die schriftliche Zustimmung des Gläubigers lfd. Nr. 5 zu diesen Anträgen des Verwalters vom 30.07.2024 nichts.
Es bedarf daher der Bestimmung eines gesonderten Termins einer außerordentlichen Gläubigerversammlung durch das Gericht zwecks Abstimmung der Gläubigerversammlung zu diesen Anträgen des Verwalters vom 30.07.2024.
Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung zu den im Tenor genannten Tagesordnungspunkten antragsgemäß einzuberufen, § 74 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 423/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH, Fritz-Schreiter-Straße 31, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39887
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Irschmer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 09.10.2024 die…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 423/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der growTOOL Company GmbH, Fritz-Schreiter-Straße 31, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39887
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Irschmer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 09.10.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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