Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gruber, Birte Iris
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kopersand 14, 26723 Emden
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 203148
EUID
DEP3101.HRA203148
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 57/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennifer Metzler
Adresse
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen
Telefon
0421/330610
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
15.04.2026 , 11:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.05.2026
Berichtstermin
24.06.2026 , 14:15 Uhr
Prüfungstermin
24.06.2026 , 14:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 15.04.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Birte Iris Gruber, handelnd unter Constantia-Apotheke e.K., eröffnet worden. Rechtsanwältin Jennifer Metzler ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Am 24.06.2026 findet eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin statt, in der über die Bestätigung der Verwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensschritte entschieden wird. Die Insolvenztabelle wird vor diesem Termin zur Einsicht niedergelegt. In einer weiteren Bekanntmachung wird mitgeteilt, dass die Schuldnerin die Restschuldbefreiung erlangen wird, sofern sie den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 57/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Birte Iris Gruber, geb. am 21.04.1986, Klipperweg 11, 26723 Emden, handelnd unter Constantia-Apotheke e.K., Kopersand 14, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 203148), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, bzw. 295a…
9 IN 57/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Birte Iris Gruber, geb. am 21.04.1986, Klipperweg 11, 26723 Emden, handelnd unter Constantia-Apotheke e.K., Kopersand 14, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 203148), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, bzw. 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Aurich, 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 57/26 : Über das Vermögen der Birte Iris Gruber, geb. am 21.04.1986, Klipperweg 11, 26723 Emden, handelnd unter Constantia-Apotheke e.K., Kopersand 14, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 203148), ist am 15.04.2026 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jennifer Metzl…
9 IN 57/26 : Über das Vermögen der Birte Iris Gruber, geb. am 21.04.1986, Klipperweg 11, 26723 Emden, handelnd unter Constantia-Apotheke e.K., Kopersand 14, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 203148), ist am 15.04.2026 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@turner-inso-bremen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.05.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 24.06.2026, 14:15 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 26.05.2026 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Mittwoch, 24.06.2026, 14:15 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 16.04.2026
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