Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Textilien, Werbeartikeln und Rennsportartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Koblenz unter dem Aktenzeichen 21 IN 112/24 anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Ralf Drubel vertreten. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen bis zum 01.06.2026 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Bis zu diesem Datum können der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin schriftlich Widerspruch einlegen. Mit Beschluss vom 15.04.2026 wurde die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt und anstelle eines Schlusstermins ebenfalls das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Stichtag für die Überprüfung der Schlussrechnung und die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 15.06.2026 bestimmt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 133.558,28 Euro, während ein Massebestand in Höhe von 1.417,97 Euro verfügbar ist.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt) ist am 14.08.2024 um 07:20 Uhr durch das Amtsgericht Koblenz eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 15.10.2024 anzumelde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt) ist am 14.08.2024 um 07:20 Uhr durch das Amtsgericht Koblenz eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 15.10.2024 anzumelden; der Stichtag für die Prüfung entspricht dem 15.11.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Es ist die Schlussverteilung genehmigt worden, wobei ein Massebestand in Höhe von 1.417,97 Euro verfügbar war und die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen 133.558,28 Euro betrug. Anstelle des Schlusstermins wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen ist ein Widerspruch bis zum 01.06.2026 möglich. Der Stichtag für die Überprüfung der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 15.06.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf (AG Koblenz, HRB 28609), vertr. d.: 1. Ralf Drubel, Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 01.06.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforde…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf (AG Koblenz, HRB 28609), vertr. d.: 1. Ralf Drubel, Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 01.06.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 30.03.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 112/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 112/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf (AG Koblenz, HRB 28609), vertr. d.: 1. Ralf Drubel, Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt D…
21 IN 112/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf (AG Koblenz, HRB 28609), vertr. d.: 1. Ralf Drubel, Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf (AG Koblenz, HRB 28609), vertr. d.: 1. Ralf Drubel, Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Sch…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf (AG Koblenz, HRB 28609), vertr. d.: 1. Ralf Drubel, Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 15.06.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
56068 Koblenz, 15.04.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 112/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG
(haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf (AG Koblenz, HRB 28609),
vertreten durch: Ralf Drubel (Geschäftsführer), ebd. findet mit Genehmigung des Gerichts die
Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG
(haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf (AG Koblenz, HRB 28609),
vertreten durch: Ralf Drubel (Geschäftsführer), ebd. findet mit Genehmigung des Gerichts die
Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
in Koblenz - 21 IN 112/24 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden
Forderungen beträgt 133.558,28 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten
ist ein Massebestand in Höhe von 1.417,97 Euro verfügbar.
56068 Koblenz, 20.04.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 112/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 112/24: Über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf (AG Koblenz, HRB 28609), vertr. d.: 1. Ralf Drubel, (Geschäftsführer), ist am 14.08.2024 um 07:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - K…
21 IN 112/24: Über das Vermögen der Grüne Hölle Shop UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 21, 56330 Kobern-Gondorf (AG Koblenz, HRB 28609), vertr. d.: 1. Ralf Drubel, (Geschäftsführer), ist am 14.08.2024 um 07:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 15.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.10.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (15.11.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 15.08.2024
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