Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30035
EUID
DET3304V.HRA30035
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 105/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Haspel
Adresse
Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon
06341 - 51020
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.01.2025
Prüfungstermin
22.05.2026
Einstellung
02.09.2026
Gläubigerversammlung
02.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darkselection GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat mit Beschluss vom 31.03.2026 (Aktenzeichen 3 IN 105/18) angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 22.05.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung bei Gericht eingehen, falls ein Beteiligter die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestreitet. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle sowie die Anmeldungsunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Ebenfalls mitgeprüft werden spätere Nachmeldungen, sofern diese bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter widerspricht. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren gegen die Darkselection GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat in zwei Beschlüssen das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Der erste Prüfungsstichtag war der 11.01.2025, wobei Widersprüche bis zu di…
Das Insolvenzverfahren gegen die Darkselection GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat in zwei Beschlüssen das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Der erste Prüfungsstichtag war der 11.01.2025, wobei Widersprüche bis zu diesem Datum bei Gericht eingehen mussten. Ein weiterer Beschluss mit dem Datum vom 31.03.2026 setzt den Prüfungsstichtag auf den 22.05.2026 fest. Bis zu diesem Termin müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen eingereicht werden, die nach Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die ergänzte Tabelle und Anmeldungsunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darkselection GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Landau in der Pfalz anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere schriftliche Prüfungsverfahren gemäß § 177 I 2 InsO für nachträglich angemeldete Forderungen angeordnet, wobei die jeweiligen Prüfungsstichtage der 11.01.2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darkselection GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Landau in der Pfalz anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere schriftliche Prüfungsverfahren gemäß § 177 I 2 InsO für nachträglich angemeldete Forderungen angeordnet, wobei die jeweiligen Prüfungsstichtage der 11.01.2025 und der 22.05.2026 waren. Der verfügbare Massebestand wurde mit 0,00 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 164.720,45 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verfahren ist mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie möglicher Vorschussleistung eingestellt worden (§ 207 InsO). Der Stichtag der besonderen Gläubigerversammlung wurde auf den 02.11.2026 bestimmt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung und die Schlussrechnung eingereicht werden müssen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Haspel ist auf 10.145,61 EUR festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 105/18
31.03.2026
In dem Insolvenzverfahren
Darkselection GmbH & Co. KG, pers.haft.Gesellsch. Darkselection Managements GmbH, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRA 30035),
vertreten durch:
Mario Angatschew, Kapeller Straße 1…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 105/18
31.03.2026
In dem Insolvenzverfahren
Darkselection GmbH & Co. KG, pers.haft.Gesellsch. Darkselection Managements GmbH, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRA 30035),
vertreten durch:
Mario Angatschew, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thomas Maier & Partner, Pirmasenser Straße 16-18, 66994 Dahn,
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 22.5.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 105/18
20.11.2024
In dem Insolvenzverfahren
Darkselection GmbH & Co. KG, pers.haft.Gesellsch. Darkselection Managements GmbH, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRA 30035),
vertreten durch:
Mario Angatschew, Kapeller Straße 1…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 105/18
20.11.2024
In dem Insolvenzverfahren
Darkselection GmbH & Co. KG, pers.haft.Gesellsch. Darkselection Managements GmbH, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRA 30035),
vertreten durch:
Mario Angatschew, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thomas Maier & Partner, Pirmasenser Straße 16-18, 66994 Dahn,
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 11.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darkselection GmbH & Co. KG, pers.haft.Gesellsch. Darkselection Managements GmbH, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRA 30035), vertr. d.: Mario Angatschew, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern, (Geschäftsführer), soll die …
3 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darkselection GmbH & Co. KG, pers.haft.Gesellsch. Darkselection Managements GmbH, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRA 30035), vertr. d.: Mario Angatschew, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern, (Geschäftsführer), soll die Einstellung gemäß § 207 InsO erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landau in der Pfalz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Haspel, Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz, Tel.: 06341 - 51020, Fax: 06341-510229 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 164.720,45 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 02.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darkselection GmbH & Co. KG, pers.haft.Gesellsch. Darkselection Managements GmbH, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRA 30035), vertr. d.: Mario Angatschew, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern, (Geschäftsführer), sind die …
3 IN 105/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darkselection GmbH & Co. KG, pers.haft.Gesellsch. Darkselection Managements GmbH, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRA 30035), vertr. d.: Mario Angatschew, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Haspel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Landau in der Pfalz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit wird auf xxxx EUR und der ihm zu erstattende Auslagenbetrag auf xxxx EUR sowie die zu erstattende Mehrwertsteuer auf xxxx EUR festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, unter Berücksichtigung der Verteilung gemäß § 207 III InsO, diesen Betrag aus der Masse zu entnehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 02.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 105/18
02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Darkselection GmbH & Co. KG, pers.haft.Gesellsch. Darkselection Managements GmbH, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRA 30035),
vertreten durch:
Mario Angatsc…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 105/18
02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Darkselection GmbH & Co. KG, pers.haft.Gesellsch. Darkselection Managements GmbH, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRA 30035),
vertreten durch:
Mario Angatschew, Kapeller Straße 16, 76887 Bad Bergzabern, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Thomas Maier & Partner, Pirmasenser Straße 16-18, 66994 Dahn,
wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf den 2.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und einer möglichen Vorschussleistung (§ 207 InsO) und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. - Schlussrechnung nebst Belegen einschließlich Kostennote können beim Amtsgericht Landau in der Pfalz - Insolvenzgericht - eingesehen werden. -
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit wird auf 10.145,61 EUR und der ihm zu erstattende Auslagenbetrag auf XXX EUR sowie die zu erstattende Mehrwertsteuer auf XXX EUR festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, unter Berücksichtigung der Verteilung gemäß § 207 III InsO, diesen Betrag aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Unter Berücksichtigung einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 25.582,45 EUR wurde die Regelvergütung in Ansatz gebracht. Die Regelvergütung ist im vorliegenden Verfahren angemessen. Die Auslagen ergeben sich aus § 8 InsVV a. F. und die Umsatzsteuer aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz eingesehen werden.
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