Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gruhn, Nicolai Alexander
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Münsterstraße 36, 48431 Rheine
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 7854
EUID
DER2706.HRA7854
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
75 IN 41/22
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
01.02.2024
Prüfungstermin
27.06.2024
Prüfungstermin
05.08.2024
Prüfungstermin
08.08.2024
Prüfungstermin
25.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolai Alexander Gruhn ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 75 IN 41/22 anhängig. Der Schuldner ist Inhaber der eingetragenen Kaufleute Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster). Im Rahmen des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners (Alltagsbetreuung von Menschen mit Pflegegrad) gemäß § 35 Abs. 2 InsO nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus diesen Tätigkeiten nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Der Schuldner wurde auf die Regelung des § 295a InsO hingewiesen. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Es wurden mehrere Prüfungsstichtage festgelegt: zunächst der 01.02.2024, später der 25.07.2025 und der 08.08.2024. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht niedergelegt. Gegen die Beschlüsse steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolai Alexander Gruhn ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 75 IN 41/22 anhängig. Der Schuldner betreibt selbstständig die Alltagsbetreuung von Menschen mit Pflegegrad und ist Inhaber der Firmen Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster). De…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolai Alexander Gruhn ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 75 IN 41/22 anhängig. Der Schuldner betreibt selbstständig die Alltagsbetreuung von Menschen mit Pflegegrad und ist Inhaber der Firmen Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster). Der Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel hat dem Gericht angezeigt, dass Vermögen aus den selbstständigen Tätigkeiten gemäß § 35 Abs. 2 InsO nicht zur Insolvenzmasse gehört. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren. Es wurden mehrere Prüfungsstichtage festgelegt: Der erste Termin war der 01.02.2024, gefolgt von Terminen am 08.08.2024, 05.09.2024, 27.06.2024 und dem aktuellsten festgestellten Stichtag am 25.07.2025. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeawa…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster)
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolai Alexander Gruhn, wohnhaft Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Amtsgericht Münster - 75 IN 41/22 -, Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4+6, 33330 Gütersloh, ist der Schuldner einzelunternehmerisch mit der "Alltagsbetreuung von Menschen mit Pflegegrad", ansässig Wermelingstraße 34, 48149 Münster, selbstständig tätig.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 19. März 2026, dem Schuldner zugegangen am 26.03.2026, gegenüber dem Schuldner erklärt, dass gemäß § 35 Abs. 2 InsO Vermögen aus den selbstständigen Tätigkeiten mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus diesen Tätigkeiten nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Der Schuldner wurde auf die Regelung des § 295a InsO hingewiesen."
75 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeawa…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster)
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 04.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeawa…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster)
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
75 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeawa…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster)
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeawa…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nicolai Alexander Gruhn, geboren am 13.11.1991, Kleimannstraße 1, 48149 Münster, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7854 eingetragenen Firma Gruhn Gastro e.K. (Rheine) und Gruhn takeaway e.K. (Münster)
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 41/22
Amtsgericht Münster, 08.08.2024
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