Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 11029
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Insolvenzprofil
LS Hassels Internationale Spedition GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Siemensstr. 21, 48565 Steinfurt
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 11029
EUID
DER2706.HRB11029
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
86 IN 12/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
24.03.2026
Nachtragsverteilung
31.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von nationalen und internationalen Transporten von Gütern aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LS Hassels Internationale Spedition GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11029, wird durch das Amtsgericht Münster behandelt. Im Verfahren ist Herr Stefan Hassels als Geschäftsführer gesetzlich vertreten. Das Verfahren ist im Laufe der Zeit verschiedenen Verteilungsphasen unterzogen worden. Zunächst ist am 31.03.2026 die Anordnung einer Nachtragsverteilung hinsichtlich etwaiger Erstattungsansprüche aus Körperschaftssteuer für das Jahr 2022 gemäß § 203 Abs. 1 InsO erfolgt. Später, am 24.03.2026, ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Gegen beide Beschlüsse stehen dem Schuldner bzw. Betroffenen bestimmte Rechtsbehelfe zu, wobei die Fristen für die Einlegung von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung betragen. Die Rechtsbehelfe sind schriftlich bei dem Amtsgericht Münster oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 12/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11029 eingetragenen LS Hassels Internationale Spedition GmbH, Siemensstraße 21, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Hassels, Möw…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 12/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11029 eingetragenen LS Hassels Internationale Spedition GmbH, Siemensstraße 21, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Hassels, Möwenstraße 30, 26931 Elsfleth
wird hinsichtlich etwaiger Erstattungsansprüche aus Körperschaftssteuer für das Jahr 2022 die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
86 IN 12/22
Amtsgericht Münster, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 12/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11029 eingetragenen LS Hassels Internationale Spedition GmbH, Siemensstraße 21, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Hassels, Möwens…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 12/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11029 eingetragenen LS Hassels Internationale Spedition GmbH, Siemensstraße 21, 48565 Steinfurt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Hassels, Möwenstraße 30, 26931 Elsfleth
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
86 IN 12/22
Amtsgericht Münster, 24.03.2026
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