Das Restschuldbefreiungsverfahren des David Grundmann ist durch Beschluss des Amtsgerichts Walsrode vom 18.09.2024 fortgeführt worden. Der Schuldner, der Inhaber der Firma Semco - Coating Systems e.K. ist, hat das Verfahren am 23.11.2023 eröffnet. Gemäß § 288 InsO wurde Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs zum Treuhänder bestimmt. Die Abtretungsfrist beträgt drei Jahre und begann mit der Verfahrenseröffnung. Pfändbare Forderungen aus einem Dienstverhältnis gehen auf den Treuhänder über. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 66/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des David Grundmann, geb. am 19.11.1989, Käthe-Kollwitz-Weg 9, 29699 Walsrode, Inh. d. Fa. Semco - Coating Systems e.K., Wüstenhof 270, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRA 204043), ist durch Beschluss vom 18.09.2024 Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 2966…
11 IN 66/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des David Grundmann, geb. am 19.11.1989, Käthe-Kollwitz-Weg 9, 29699 Walsrode, Inh. d. Fa. Semco - Coating Systems e.K., Wüstenhof 270, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRA 204043), ist durch Beschluss vom 18.09.2024 Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.
Die Abtretungsfrist hat eine Dauer von drei Jahren, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 23.11.2023.
Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 18.09.2024
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