Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grundmann, Tobias
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Carl-Severing-Str. 58, 33649 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRA 16437
EUID
DER2101.HRA16437
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 728/25
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Pantlen
Adresse
Niederwall 51, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.05.2026
Frist zur Stellungnahme
21.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Tobias Grundmann angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 19.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein muss.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Tobias Grundmann ist beim Amtsgericht Bielefeld anhängig. Der Schuldner war Inhaber der Firma Kleine Textilpflege e. K. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war ursprünglich für den 19…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Tobias Grundmann ist beim Amtsgericht Bielefeld anhängig. Der Schuldner war Inhaber der Firma Kleine Textilpflege e. K. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war ursprünglich für den 19.05.2026 festgesetzt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Pantlen, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Masse reichte nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, weshalb der Verwalter einen Anspruch gegen die Staatskasse hat. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR Quote). Es wird keine Quote an die Gläubiger gezahlt werden können. Der Schuldner hat einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, über den im Rahmen des Schlusstermins entschieden wird. Die Beteiligten konnten sich bis zum 21.08.2026 schriftlich zum Schlussverzeichnis und zur Person des noch zu bestimmenden Treuhänders äußern.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 728/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Tobias Grundmann, geboren am 08.10.1976, Eggeweg 107 , 33617 Bielefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16437 eingetragenen Firma Kleine Textilpflege e. K., Carl-Severing-Straße 5…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 728/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Tobias Grundmann, geboren am 08.10.1976, Eggeweg 107 , 33617 Bielefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16437 eingetragenen Firma Kleine Textilpflege e. K., Carl-Severing-Straße 58, 33649 Bielefeld
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 728/25
Amtsgericht Bielefeld, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 728/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Tobias Grundmann, Eggeweg 107 , 33617 Bielefeld, ehemals selbständig handelnd als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16437 eingetragenen Firma Kleine Textilpflege e. K., Carl-Severin…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 728/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Tobias Grundmann, Eggeweg 107 , 33617 Bielefeld, ehemals selbständig handelnd als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16437 eingetragenen Firma Kleine Textilpflege e. K., Carl-Severing-Straße 58, 33649 Bielefeld
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Niederwall 51, 33602 Bielefeld
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung .......... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ........ EUR
Zwischensumme ......... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von .... EUR ........ EUR
Endbetrag ..... EUR
Da dem Schuldner die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 13.08.2025 gestundet wurden und die zu verteilende Masse nicht ausreichen wird, um die Verfahrenskosten des § 54 InsO zu decken, hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch gegen die Staatskasse.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 13.08.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse ..... EUR.
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 14 Gläubigern ..... EUR.
Die Regel-Mindestvergütung richtet sich nach der Kopfzahl der anmeldenden Gläubiger , nicht nach der Zahl der angemeldeten Forderungen, vgl. BGH v. 19.05.2011 - IX ZB 27/10, ZinsO 2011, 1251.
Weil die Mindestvergütung höher ist, ist diese maßgebend.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war entsprechend festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 eingesehen werden.
43 IN 728/25
Amtsgericht Bielefeld, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 728/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Tobias Grundmann, Eggeweg 107 , 33617 Bielefeld, ehemals selbständig handelnd als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16437 eingetragenen Firma Kleine Textilpflege e. K., Carl-Severin…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 728/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Tobias Grundmann, Eggeweg 107 , 33617 Bielefeld, ehemals selbständig handelnd als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16437 eingetragenen Firma Kleine Textilpflege e. K., Carl-Severing-Straße 58, 33649 Bielefeld
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
21.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 21.08.2026 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
- Zur Person des/der noch zu bestimmenden Treuhänder(in) und seiner/ihrer Beauftragung mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§§ 288, 292 Abs. 2 InsO)
Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 728/25
Amtsgericht Bielefeld, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 728/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Tobias Grundmann, geboren am 08.10.1976, Eggeweg 107 , 33617 Bielefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16437 eingetragenen Firma Kleine Textilpflege e. K., Carl-Severing-Straße 5…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 728/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Tobias Grundmann, geboren am 08.10.1976, Eggeweg 107 , 33617 Bielefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bielefeld unter HRA 16437 eingetragenen Firma Kleine Textilpflege e. K., Carl-Severing-Straße 58, 33649 Bielefeld
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 249.250,65 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Es wird keine Quote gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 728/25
Amtsgericht Bielefeld, 06.07.2026
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