Die Verwaltung des Vermögens der System-Invest-Unternehmensgruppe, insbesondere die Anlage der liquiden Mittel der System-Invest-Unternehmensgruppe und die Überwachung dieser Anlagen sowie die Verwaltung des Immobilienvermögens der System-Invest-Unternehmensgruppe .
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Vermögensholding
Geschäftstätigkeit
Verwaltung des Vermögens und der liquiden Mittel sowie des Immobilienvermögens der Unternehmensgruppe
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Gericht hat der vom Insolvenzverwalter beantragten Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 99.185,10 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 44.000,00 EUR zur Verfügung. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) wurde auf den 08.10.2026 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf anberaumt. Dort sollen die Schlussrechnung erörtert, die Vergütung des Verwalters festgesetzt und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Das Verteilungs- sowie das Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726, ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 37/07 anhängig. Der Geschäftsführer ist Herr Rainer Wallmann. Der Insolvenzverwalter übt sein A…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726, ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 37/07 anhängig. Der Geschäftsführer ist Herr Rainer Wallmann. Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 09.10.2023 aus. Am 19.08.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 99.185,10 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 44.000,00 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, zur Anhörung über die Vergütung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist auf Donnerstag, den 08.10.2026, um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 2.216 des Amtsgerichts Düsseldorf anberaumt. Am selben Tag, dem 08.10.2026, wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Vergütung wird nach dem Regelsatz des § 2 Abs. 1 InsVV berechnet. Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf aus. Die Gläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 37/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726 eingetragenen Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 37/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726 eingetragenen Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Wallmann,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 99.185,10 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 44.000,00 € zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 37/07
Amtsgericht Düsseldorf, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 37/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726 eingetragenen Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 37/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726 eingetragenen Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Wallmann, Homberger Straße 22 , 40474 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf
Donnerstag, 08.10.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 37/07
Amtsgericht Düsseldorf, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 37/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726 eingetragenen Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 37/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51726 eingetragenen Grundstücks-Entwicklungsgesellschaft, 40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 1, mbH, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Wallmann,
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 09.10.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.06.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 37/07
Amtsgericht Düsseldorf, 08.10.2026
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