Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Zweibrücker Str. 57 - 59, 66953 Pirmasens
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRA 23456
EUID
DET3403V.HRA23456
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 148/10
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Depré
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
02.07.2026
Zustimmung Schlussverteilung
02.07.2026
Schlusstermin / Stichtag
02.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG ist eröffnet. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Die Frist beträgt drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weisbrod GmbH & Co KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Depré hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt, welcher durch Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens vom 02.07.2026 festgesetzt wurde. Die Berechnungsmasse beträgt 629.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weisbrod GmbH & Co KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Depré hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt, welcher durch Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens vom 02.07.2026 festgesetzt wurde. Die Berechnungsmasse beträgt 629.293,69 EUR. Es wurden bereits Vorschüsse gerichtlich festgesetzt und teilweise entnommen. Zudem sind Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO festgesetzt worden. Mit demselben Beschluss vom 02.07.2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein schriftliches Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 02.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 148/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Zweibrücker Straße 57- 59, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRA 23456), vertr. d.: 1. Weisbrod GmbH, Hauptstraße 46, 66953 Pirmasens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut…
1 IN 148/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Zweibrücker Straße 57- 59, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRA 23456), vertr. d.: 1. Weisbrod GmbH, Hauptstraße 46, 66953 Pirmasens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut Ebelshäuser, Schillerstr. 23, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 148/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Zweibrücker Straße 57- 59, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRA 23456), vertr. d.: 1. Weisbrod GmbH, Hauptstraße 46, 66953 Pirmasens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut…
1 IN 148/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Zweibrücker Straße 57- 59, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRA 23456), vertr. d.: 1. Weisbrod GmbH, Hauptstraße 46, 66953 Pirmasens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut Ebelshäuser, Schillerstr. 23, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Depré festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Erhöhung für Gläubiger
EUR
um % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 629.293,69 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 3.445.167,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 44.755,56 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Der konkret bezifferte Zuschlag für die kalte Zwangsverwaltung in Höhe der bereits festgesetzten Vorschüsse ist antragsgemäß festzusetzen. Die Vergütung eines Zwangsverwalters wurde mit Zustimmung der Gläubigerversammlung der Berechnung zugrunde gelegt.
Laut der Kommentierung von Haarmeyer/Mock sowie Graeber wird kein Zuschlag für einen Insolvenzplan nach § 3 Abs. 1 e) InsVV gewährt, wenn der Insolvenzplan von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag vom 26.01.2025 war unzulässig, daher kann kein Zuschlag auf die Vergütung gewährt werden.
Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist grds. gerichtfertigt, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Verfahren tätig war. Der beantragte Abschlag in Höhe von 10 % der Regelvergütung ist angemessen.
IV.
Folgende Vorschüsse wurden bereits gerichtlich festgesetzt:
Blatt der Akte
Betrag in EUR
Beschluss vom 11.11.2011
342
Beschluss vom 01.03.2012
408
Beschluss vom 08.02.2023
532
Beschluss vom 20.02.2024
686
Beschluss vom 18.02.2015
873
Beschluss vom 01.03.2016
962
Beschluss vom 31.01.2018
1024
bereits entnommen
Ausweislich der Summen- und Saldenlisten wurde der Vorschuss gem. Beschluss vom 01.03.2016 nicht entnommen.
Die bereits entnommenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt EUR sind gem. Schreiben des Insolvenzverwalters vom 05.02.2026 als Vergütungsvorschuss auf die festzusetzende Vergütung anzurechnen.
V
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 101 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 4,30 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 oder dem Landgericht Zweibrücken, Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken,
Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1476780415447-016310190 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 148/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Zweibrücker Straße 57- 59, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRA 23456), vertr. d.: 1. Weisbrod GmbH, Hauptstraße 46, 66953 Pirmasens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut…
1 IN 148/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Zweibrücker Straße 57- 59, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRA 23456), vertr. d.: 1. Weisbrod GmbH, Hauptstraße 46, 66953 Pirmasens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut Ebelshäuser, Schillerstr. 23, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 02.07.2026
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