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Insolvenzprofil
Grundstücksgesellschaft BSB II B.V. & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRA 37876
EUID
DEF1103R.HRA37876
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 175/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Termine & Fristen
Aufhebung
23.06.2026 , 13:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 37876 B eingetragenen Grundstücksgesellschaft BSB II B.V. & Co. KG, Brüggering 7 b, 59494 Soest, ist am 23.06.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Es wurde eine Nachtragsverteilung hinsichtlich folgender Vermögensgegenstände angeordnet: Ansprüche aus dem Nachlassinsolvenzverfahren über das Vermögen der Margit Ceszkowski (AG Hanau, 70 IN 89/17) sowie Zinszahlungen aus dem Hinterlegungskonto des Insolvenzverwalters bei der Deutschen Bank AG.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 175/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 37876 B eingetragenen Grundstücksgesellschaft BSB II B.V. & Co. KG, Brüggering 7 b, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Techeur…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 175/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 37876 B eingetragenen Grundstücksgesellschaft BSB II B.V. & Co. KG, Brüggering 7 b, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Techeurope B. V., 1 Denmark Street, 4959278 Petach Tikwa, Israel, diese vertreten durch den Geschäftsführer Techeurope B.V.
-Herr Shmuel Penchas-, Itzik Manger Street 6, 61001 Tel Aviv, Israel,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
wird heute, am 23.06.2026, um 13:30 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich folgender Vermögensgegenstände wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO):
a) Ansprüche in dem Nachlassinsolvenzverfahren über das Vermögen der Margit Ceszkowski, AG Hanau, 70 IN 89/17,
b) Zinszahlungen, welche sich aus dem Hinterlegungskonto des Insolvenzverwalters bei der Deutschen Bank AG, IBAN DE69 4667 0024 0510 8774 41 ergeben haben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Arnsberg schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
10 IN 175/14
Amtsgericht Arnsberg, 23.06.2026
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