Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GS Abbruchtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 82973
EUID
DER1101.HRB82973
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 116/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Walter Nussbaum
Adresse
Gierather Str. 188 A, 51469 Bergisch Gladbach
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.04.2025
Frist zur Stellungnahme
02.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Tiefbau, die Entsorgung, die Abbruchtechnik, der Garten- und Landschaftsbau sowie der Rückbau und die Sanierung, sofern keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GS Abbruchtechnik GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 116/19 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Walter Nussbaum vertreten. Im Verfahrensverlauf sind die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Es wurden Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO in Höhe von 1.626.346,02 EUR angezeigt. Für die Verteilung an diese Gläubiger steht ein Betrag von 175.350,00 EUR zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte erhielten Gelegenheit, bis zum 02.04.2026 Stellung zu nehmen. Zudem wurde die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 10.04.2025 war. Die entsprechenden Verzeichnisse und Rechnungen lagen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Giera…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Gierather Str. 188 A, 51469 Bergisch Gladbach
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.04.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 aus.
500 IN 116/19
Amtsgericht Düsseldorf, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Giera…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Gierather Str. 188 A, 51469 Bergisch Gladbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 1.626.346,02 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 175.350,00 EUR zur Verfügung.
Gläubiger bestrittener Forderungen sowie absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf §§ 188, 189 InsO; die Massegläubiger auf § 206 InsO hingewiesen.Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
500 IN 116/19
Amtsgericht Düsseldorf, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Giera…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Gierather Str. 188 A, 51469 Bergisch Gladbach
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 116/19
Amtsgericht Düsseldorf, 06.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Giera…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 116/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82973 eingetragenen GS Abbruchtechnik GmbH, Werstener Dorfstraße 228, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Nussbaum, Gierather Str. 188 A, 51469 Bergisch Gladbach
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 116/19
Amtsgericht Düsseldorf, 26.06.2026
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