Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit Waren des täglichen Gebrauchs (insbesondere zum Beispiel Gesundheits-, Kleidungs-, Tier-, Kinder- und Fitnessprodukte) und die Auftragsabwicklung im Rahmen des E-Commerce Geschäftes in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sowie der Betrieb eines Online-Shops (Internet-Shops) zum Vertrieb der vorbezeichneten Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443), ist am 11.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwältin Ulrike Sythes als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 01.10.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin hat die Gläubiger aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 01.112.2025 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 16.12.2025 um 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Wolfsburg statt. Am 28.10.2025 hat die Insolvenzverwalterin einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen für die Zeit der vorläufigen Verwaltung in Höhe von 273.860,63 EUR gestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 87/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443), vertr. d.: 1. Colin Singh, (Geschäftsführer), 2. Max Gaas, (Geschäftsführer), ist am 11.08.2025 um 21:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin ang…
25 IN 87/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443), vertr. d.: 1. Colin Singh, (Geschäftsführer), 2. Max Gaas, (Geschäftsführer), ist am 11.08.2025 um 21:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Sythes, Dreyer Radtke Sythes Rechtsanw.Insolvenzverwaltung, Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/25193160, Fax: 0391/25 19 31 69, E-Mail: magdeburg@drs-inso.de, Internet: www.drs-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 87/25 : Über das Vermögen der GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443), vertr. d.: 1. Colin Singh, (Geschäftsführer), 2. Max Gaas, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Ulrike Sythes, …
25 IN 87/25 : Über das Vermögen der GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443), vertr. d.: 1. Colin Singh, (Geschäftsführer), 2. Max Gaas, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Ulrike Sythes, Dreyer Radtke Sythes Rechtsanw.Insolvenzverwaltung, Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/25193160, Fax: 0391/25 19 31 69, E-Mail: magdeburg@drs-inso.de, Internet: www.drs-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.12.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 16.12.2025, 11:00 Uhr, Saal F, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 87/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443),
vertreten durch:
1. Colin Singh, (Geschäftsführer),
2. Max Gaas, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin mit Antrag vom 28.10.2025 auf einer Berechnungsgrundlage v…
Geschäfts-Nr. 25 IN 87/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443),
vertreten durch:
1. Colin Singh, (Geschäftsführer),
2. Max Gaas, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin mit Antrag vom 28.10.2025 auf einer Berechnungsgrundlage von 273.860,63 EUR die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 2 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.
Amtsgericht Wolfsburg 14.11.2025
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