Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Sanderahmer Straße 35, 26452 Sande
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 202236
EUID
DEP3210.HRA202236
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 54/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schroth
Adresse
Alexanderstr. 127, 26121 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441/95091-0
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
22.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Schroth hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.200,72 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 50.918,98 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; die Berechnungsmasse beträgt 4.534,64 EUR. Die Zustellungskosten wurden mit 67,20 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt. Das Gericht hat der Zustimmung zur Schlussverteilung beschlossen. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 22.09.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände bei Gericht eingehen. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 54/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande (AG Oldenburg, HRA 202236), vertr. d.: Erich Emil Eilerts, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196…
10 IN 54/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande (AG Oldenburg, HRA 202236), vertr. d.: Erich Emil Eilerts, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 22.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse, insbesondere der Freigabe der verbleibenden Zahlungsansprüche der Schuldnerin gegen den Geschäftsführer ihrer Komplementärin, Herrn Erich-Emil Eilerts wegen fehlender Werthaltigkeit
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 54/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande (AG Oldenburg, HRA 202236), vertr. d.: Erich Emil Eilerts, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der…
10 IN 54/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande (AG Oldenburg, HRA 202236), vertr. d.: Erich Emil Eilerts, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Schroth, Alexanderstr. 127, 26121 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441/95091-0, Fax: 0441/95091-77, E-Mail: info@schroth-siefken.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 3.200,72 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 50.918,98 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 54/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande (AG Oldenburg, HRA 202236), vertr. d.: Erich Emil Eilerts, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin…
10 IN 54/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande (AG Oldenburg, HRA 202236), vertr. d.: Erich Emil Eilerts, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schroth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 4.534,64 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in oben genannter Höhe.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 67,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 24 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 11.08.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.