Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GS Fenster-Technik UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 23783
EUID
DET2210V.HRB23783
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 97/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Frank Mößle
Kanzlei
LIESER Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Termine & Fristen
Eröffnung
20.12.2018
Beschluss Vergütungsfestsetzung
11.07.2025
Anordnung Schlusstermin
05.11.2025
Schlusstermin
08.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb und Montage von Fensterbauelementen, Türen und Zubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GS Fenster-Technik UG ist am 20.12.2018 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dipl. Kfm. Frank Mößle hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Amtsgerichts Mayen vom 11.07.2025 festsetzen lassen. Die Festsetzung basiert auf einer Masse bei Beendigung in Höhe von 84.618,50 €. Der Verwalter erhält eine Regelvergütung von 18.673,30 €, zuzüglich eines Zuschlags von 35 % wegen starker Obstruktivität des Geschäftsführers und abzüglich eines Abschlags von 5 % wegen Vorbefassung. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Durchführung der Schlussverteilung angeordnet worden. Das Amtsgericht Mayen hat am 05.11.2025 den Schlusstermin auf den 08.12.2025 festgelegt und den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände gegeben. Zur Verteilung stehen voraussichtlich ca. 32.700,00 € aus Forderungen in Höhe von 84.967,72 € zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 97/18. In dem Insolvenzverfahren GS Fenster-Technik UG, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank Schüller, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt …
Geschäfts-Nr.: 7 IN 97/18. In dem Insolvenzverfahren GS Fenster-Technik UG, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank Schüller, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
1. ??? € Nettovergütung nach InsVV a.F.
darin beinhaltet sind Zuschläge in Höhe von 35%
und ein Abschlag von 5 %.
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o LIESER Rechtsanwälte PartG mbB, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen
G r ü n d e:
Das Insolvenzverfahren wurde am 20.12.2018 eröffnet. Dem Insolvenzverwalter steht daher eine Vergütung zu. Die Vergütung beruht auf einer Masse bei Beendigung des Verfahrens in Höhe von 84.618,50 €; darin enthalten eine voraussichtliche Umsatzsteuerrückerstattung aus Vergütung von 5.558,40 € bei einmaligem Durchrechnen der Vergütung mit einem Ausgangswert von 79.060,10 € (= Gesamtsumme der Einnahmen 81.416,64 € minus 2.326,54 € Absonderungsrechte) gemäß den Vorgaben des BGH. Daraus ergibt sich gem. §§ 1, 2 InsVV a.F. eine Regelvergütung von
18.673,30 € (= 100 %).
Hierzu war folgender Zuschlag zu gewähren:
35 % wegen starker Obstruktivität des Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin über die gesamte Verfahrensdauer und der hieraus resultierenden Arbeitserschwernis.
Es war folgender Abschlag vorzunehmen:
5 % wegen Vorbefassung im vorläufigen Verfahren gemäß BGH und der hieraus resultierenden geringen Arbeitserleichterung.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Regelvergütung im ersten Jahr des Insolvenzverfahrens und jeweils 10 % der Vergütung für jedes weitere - auch begonnene - Jahr der Verfahrensdauer), höchstens jedoch 30 % der Regelvergütung ohne Zuschläge.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 11.07.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 97/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GS Fenster-Technik UG soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen -Insolvenzgericht- niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 84.967,72 €. Zur Verteilung steht voraus…
7 IN 97/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GS Fenster-Technik UG soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen -Insolvenzgericht- niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 84.967,72 €. Zur Verteilung steht voraussichtlich ein Betrag von ca. 32.700,00 € zur Verfügung.
Eingereicht vom Insolvenzverwalter, Dipl.-Kfm. Frank Mößle, Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Amtsgericht Mayen, 13.10.2025
-Insolvenzgericht-
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 97/18:
In dem Insolvenzverfahren GS Fenster-Technik UG, Düngenheimer Straße 10, 56729 Kehrig (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank Schüller, Düngenheimer Str. 10, 56729 Kehrig, (Geschäftsführer),
wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schr…
7 IN 97/18:
In dem Insolvenzverfahren GS Fenster-Technik UG, Düngenheimer Straße 10, 56729 Kehrig (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank Schüller, Düngenheimer Str. 10, 56729 Kehrig, (Geschäftsführer),
wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 08.12.2025 .
Bis zu diesem Stichtag
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
Amtsgericht Mayen, 05.11.2025
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