Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 14641
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Insolvenzprofil
GS PROJEKT BAU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 467, 53639 Königswinter
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 14641
EUID
DER3208.HRB14641
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 63/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ingrid Trompertz
Adresse
Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
28.09.2021
Frist zur Stellungnahme
29.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Baumaterialien und Baustoffen, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-, Estrichleger-, Parkettleger-, Raumausstatter-, Eisenflechter- und Bodenlegerarbeiten, das Fugen im Hochbau, das Holz- und Bautenschutzgewerbe, Kabelverlegen im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), der Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenstern, Türen, Zargen, Regalen), Akustik- und Trockenbau, Abbrucharbeiten, Entrümpelung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GS PROJEKT BAU GmbH ist eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ingrid Trompertz hat ihr Amt seit dem 28.09.2021 ausgeübt. Im April 2025 wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Frist zur Stellungnahme bis zum 29.05.2025 bestand. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 240.157,14 EUR. Für die Verteilung stand ein Betrag von 47.929,09 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt, wobei die Mindestvergütung unter Berücksichtigung von 21 Gläubigern maßgebend war. Das Verfahren ist nach Durchführung aufgehoben worden. Hinsichtlich des Insolvenzanderkontos und etwaiger Erstattungsansprüche bleibt die Beschlagnahme aufrechterhalten. Vorsorglich wurde eine Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 63/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14641 eingetragenen GS PROJEKT BAU GmbH, Hauptstr. 467, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Meller, Drachenfelsstr. 25, 53639 Königsw…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 63/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14641 eingetragenen GS PROJEKT BAU GmbH, Hauptstr. 467, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Meller, Drachenfelsstr. 25, 53639 Königswinter
wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.
Hinsichtlich des Insolvenzanderkontos und etwaiger, aus der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung (anteilig) bis zur Aufhebung des Verfahrens entstehender bzw. entstandener Erstattungsansprüche des laufenden Kalenderjahres sowie aller früheren Veranlagungszeiträume gegen das Finanzamt bleibt die Beschlagnahme aufrechterhalten.
Vorsorglich wird diesbezüglich die Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 63/21
Amtsgericht Bonn, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 63/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14641 eingetragenen GS PROJEKT BAU GmbH, Hauptstr. 467, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Meller, Drachenfelsstr. 25, 53639 Köni…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 63/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14641 eingetragenen GS PROJEKT BAU GmbH, Hauptstr. 467, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Meller, Drachenfelsstr. 25, 53639 Königswinter
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen €
Zwischensumme €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer €
Endbetrag €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 28.09.2021 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse €.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 21 Gläubigern €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.03.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
97 IN 63/21
Amtsgericht Bonn, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 63/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14641 eingetragenen GS PROJEKT BAU GmbH, Hauptstr. 467, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Meller, Drachenfelsstr. 25, 53639 Köni…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 63/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14641 eingetragenen GS PROJEKT BAU GmbH, Hauptstr. 467, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Meller, Drachenfelsstr. 25, 53639 Königswinter
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 240.157,14 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 47.929,09 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
97 IN 63/21
Amtsgericht Bonn, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 63/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14641 eingetragenen GS PROJEKT BAU GmbH, Hauptstr. 467, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Meller, Drachenfelsstr. 25, 53639 Köni…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 63/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14641 eingetragenen GS PROJEKT BAU GmbH, Hauptstr. 467, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Meller, Drachenfelsstr. 25, 53639 Königswinter
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.05.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 63/21
Amtsgericht Bonn, 03.04.2025
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