Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GSS Grundig Systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Beuthener Str. 43, 90471 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 34103
EUID
DED3310V.HRB34103
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1237/21
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist Vergütung
Widerspruchsfrist Forderungen
13.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Produktion von Signalübertragungskomponenten, Zubehör sowie Einzelanlagenkomponenten, ferner der Handel mit diesen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GSS Grundig Systems GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht Nürnberg zu erheben. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GSS Grundig Systems GmbH ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Zunächst wurde die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt, woraufhin eine Stellungnahmefrist von zwei Wochen ab Veröffentlichung eröffnet wurde. Später wurde ein Zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GSS Grundig Systems GmbH ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Zunächst wurde die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt, woraufhin eine Stellungnahmefrist von zwei Wochen ab Veröffentlichung eröffnet wurde. Später wurde ein Zuschlag in Höhe von 68,40 % festgesetzt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz wurde schließlich mit Beschluss vom 01.08.2024 festgesetzt; die Beträge unterliegen gemäß § 64 Abs. 2 InsO keiner Veröffentlichungspflicht. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 75-76) im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 13.07.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; nicht angefochtene Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1237/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GSS Grundig Systems GmbH, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführer Kirschner Robert und Teschner Norbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34103
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
IN 1237/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GSS Grundig Systems GmbH, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführer Kirschner Robert und Teschner Norbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34103
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weisgerber Weispfenning Roth Ehbauer, Rechtsanwälte Partnerschaft, Campestraße 10, 90419 Nürnberg, Gz.: 21/17
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden.
Der Insolvenzschuldner und die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer Veröffentlichung
schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Es wird eine Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Höhe von 93,40 % ( = 25 % + 68,40 %) der Regenvergütung beantragt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1237/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GSS Grundig Systems GmbH, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Kirschner Robert und Teschner Norbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34103
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
IN 1237/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GSS Grundig Systems GmbH, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Kirschner Robert und Teschner Norbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34103
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weisgerber Roth Ehbauer, Rechtsanwälte Partnerschaft, Campestraße 10, 90419 Nürnberg, Gz.: 21/17
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 75-76 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1237/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GSS Grundig Systems GmbH,
Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführer Kirschner Robert und Teschner Norbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34103
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
IN 1237/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GSS Grundig Systems GmbH,
Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg,
vertreten durch die Geschäftsführer Kirschner Robert und Teschner Norbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34103
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Weisgerber Weispfenning Roth Ehbauer,
Rechtsanwälte Partnerschaft,
Campestraße 10, 90419 Nürnberg,
Gz.: 21/17
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Es wurde ein Zuschlag in Höhe von 68,40 % festgesetzt.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.07.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.08.2024
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