Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GSW - Suedwest GaLa und Zaunbau GmbH und Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 13538
EUID
DEV1109.HRA13538
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
111 IN 49/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Rösler
Adresse
Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.05.2026 , 09:36 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 08.05.2026 um 09:36 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GSW - Suedwest GaLa und Zaunbau GmbH und Co.KG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Rösler bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 49/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 13538 eingetragenen GSW - Suedwest GaLa und Zaunbau GmbH und Co.KG, Am Zunderbaum 1, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch di…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 49/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 13538 eingetragenen GSW - Suedwest GaLa und Zaunbau GmbH und Co.KG, Am Zunderbaum 1, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110913 eingetragene GSW Holding GmbH, Am Zunderbaum 1, 66424 Homburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stephanie Romeo,
ist am 08.05.2026, um 09:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Rösler, Am Tannenwald 4, 66459 Kirkel bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
111 IN 49/25
Amtsgericht Saarbrücken, 08.05.2026
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