Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gtex Freight & Logistic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Filsallee 1, 73207 Plochingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 765740
EUID
DEB8534.HRB765740
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
13 IN 531/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
19.05.2026
Widerspruchsfrist
19.05.2026
Forderungsanmeldefrist
20.08.2026
Widerspruchsfrist
20.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Transporten und die Wahrnehmung von logistischen Aufgaben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gtex Freight & Logistic GmbH, Plochingen, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Esslingen. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Manfred J. Schmidt. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Transporten und die Wahrnehmung von logistischen Aufgaben. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 19.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 19.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gtex Freight & Logistic GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Esslingen ist. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Manfred J. Schmidt. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete gewöhnlic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gtex Freight & Logistic GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Esslingen ist. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Manfred J. Schmidt. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft. Die Prüfung der bis zum 19.05.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 28-33) erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Widerspruchsfrist ebenfalls am 19.05.2026 endet. Später wird die Prüfung der bis zum 20.08.2026 nachträglich angemeldeten Forderung (Tabellenblattnummer 34) bekannt gegeben, mit einer entsprechenden Widerspruchsfrist bis zum 20.08.2026. Die Bekanntgabe des Gerichts datiert vom 10.07.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gtex Freight & Logistic GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Esslingen ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen; dabei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gtex Freight & Logistic GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Esslingen ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen; dabei wurde ein Vermögenswert in Höhe von 195.837,22 EUR berücksichtigt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für Tabellenblätter 28-33 endet die Frist zur Einlegung von Widersprüchen am 19.05.2026. Eine weitere Forderung (Tabellenblatt 34) muss bis zum 20.08.2026 angemeldet werden, wobei der Widerspruch ebenfalls bis zu diesem Datum möglich ist. Gläubiger erhalten keine Benachrichtigung über die Feststellung ihrer Forderungen; die Tabelle liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
13 IN 531/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gtex Freight & Logistic GmbH, Filsallee 1, 73207 Plochingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Lemonia Tsiotidou
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765740
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Manf…
13 IN 531/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gtex Freight & Logistic GmbH, Filsallee 1, 73207 Plochingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Lemonia Tsiotidou
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765740
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Manfred J. Schmidt, Kornbergstraße 10, 70176 Stuttgart, Gz.: 13635
Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Transporten und die Wahrnehmung von logistischen Aufgaben.
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1. Die Prüfung der bis 19.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
13 IN 531/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gtex Freight & Logistic GmbH, Filsallee 1, 73207 Plochingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Lemonia Tsiotidou
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765740
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Manf…
13 IN 531/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gtex Freight & Logistic GmbH, Filsallee 1, 73207 Plochingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Lemonia Tsiotidou
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765740
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Manfred J. Schmidt, Kornbergstraße 10, 70176 Stuttgart, Gz.: 13635
Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Transporten und die Wahrnehmung von logistischen Aufgaben.
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1. Die Prüfung der bis 20.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
13 IN 531/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gtex Freight & Logistic GmbH, Filsallee 1, 73207 Plochingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Lemonia Tsiotidou
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765740
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Manf…
13 IN 531/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gtex Freight & Logistic GmbH, Filsallee 1, 73207 Plochingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Lemonia Tsiotidou
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765740
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Manfred J. Schmidt, Kornbergstraße 10, 70176 Stuttgart, Gz.: 13635
Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Transporten und die Wahrnehmung von logistischen Aufgaben.
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 30.10.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 195.837,22 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 55 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 30.10.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 55 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.11.2024
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