Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GTNK GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden-Eitze
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 209434
EUID
DEP2716.HRB209434
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Import und Export sowie der Handel mit Waren, insbesondere Industriegütern, soweit erlaubnisfrei, sowie die Projektierung und Erbringung von technischen und wirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen in der Energieversorgungs- und Chemiebranche sowie verwandten Branchen. Weiterhin darf die Gesellschaft Bauvorhaben durchführen und vorbereiten als Bauherr im eigenen Namen, für eigene und fremde Rechnung und Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie Geschäfte jeder Art auf dem Gebiet des Bauwesens nebst aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH mit Sitz in Verden (Aller) ist ein Verfahrensverlauf dokumentiert, der von der vorläufigen Verwaltung bis zur geplanten Schlussverteilung reicht. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Hans-Joachim Berner hat seine Vergütung und Auslagen bereits festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Die Masse besteht nach aktuellem Stand aus einem verfügbaren Massebestand von 394.946,50 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Kosten und Verbindlichkeiten, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 1.120.775,44 € zu berücksichtigen sind. Ein Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 15.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 113, 27283 Verden, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 394.946,50 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind I…
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 113, 27283 Verden, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 394.946,50 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.120.775,44 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 106/21.
Amtsgericht Verden (Aller), 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Zalesie 43, 28363 Oksa, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, d…
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Zalesie 43, 28363 Oksa, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Zalesie 43, 28363 Oksa, POLEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner f…
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Zalesie 43, 28363 Oksa, POLEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 75 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 491.807,34 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 10.000,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 640,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Zuschläge waren anzusetzen für die fehlende Mitwirkung des Geschäftsführers, die unvollständigen Unterlagen, aufwändige Vermögensermittlungen und die Bearbeitung von Arbeitnehmersachverhalten.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 511,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 146 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Zalesie 43, 28363 Oksa, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des I…
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Zalesie 43, 28363 Oksa, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), hat
der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen …
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), hat
der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 15.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt D…
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 110 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits erhaltenen Vorschusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 18.507,41 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Zuschläge wurden in Höhe von 105 % angesetzt. Sie sind begründet durch das obstruktive Verhalten des Geschäftsführers, die unvollständige Buchhaltung, die Bemühungen um eine übertragende Sanierung, Vermögensermittlung im Ausland und die strake vorläufige Verwaltung.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.09.2025
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