Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 201426
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Insolvenzprofil
Caritasstift Sankt Josef gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Josefstraße 9, 27283 Verden
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 201426
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2716.HRB201426
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 85/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 16:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.03.2026
Berichtstermin
10.04.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
10.04.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger, alter und pflegebedürftiger Menschen, das Erbringen entsprechender Serviceleistungen. Die Gesellschaft übernimmt zur Erreichung des Gesellschaftszwecks insbesondere die Betriebsträgerschaft der Alten- und Pflegeeinrichtung des Caritasstift Sankt Josef Alten- und Pflegeheim in Verden/Aller einschließlich der zugehörigen Mobilien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Pflege & Soziales
Subbranche
Stationäre Pflege
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Alten- und Pflegeeinrichtung sowie Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH ist am 01.02.2026 um 16:41 Uhr eröffnet worden. Vorläufig war eine Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt wurde. Der vorläufige Sachwalter ist bestellt; ein Beschluss vom 01.02.2026 wurde dahingehend berichtigt, dass statt des Insolvenzverwalters der Sachwalter zuständig ist. Forderungen sind bis zum 06.03.2026 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung und Berichts- und Prüfungstermin finden am 10.04.2026 statt. Dort soll über die Zustimmung zur Veräußerung des Betriebs an die Lührsen Unternehmensgruppe für 150.000,00 € sowie des Grundstücks Josephstraße 9 für 2.120.000,00 € entschieden werden. Ein Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters ist Gegenstand eines Beschlusses vom 23.06.2026.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH ist am 01.02.2026 um 16:41 Uhr eröffnet worden. Vorläufig war eine Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt wurde. Der vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Georg Schloenbach ist be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH ist am 01.02.2026 um 16:41 Uhr eröffnet worden. Vorläufig war eine Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt wurde. Der vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Georg Schloenbach ist bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.03.2026 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 10.04.2026 um 09:00 Uhr angesetzt. In diesem Termin soll über die Zustimmung zur Veräußerung des Betriebs der Schuldnerin an die Lührsen Unternehmensgruppe zu einem Kaufpreis von 150.000,00 € sowie des Grundstücks Josephstraße 9 zu einem Kaufpreis von 2.120.000,00 € entschieden werden. Der Beschluss vom 01.02.2026 wurde berichtigt, sodass statt "Insolvenzverwalter" nun korrekt "Sachwalter" steht. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), wird die Tagesordnung des Termins am 10.04.2026 dahingehend konkretisiert, …
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), wird die Tagesordnung des Termins am 10.04.2026 dahingehend konkretisiert, dass die Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des Betriebes der Schuldner in an die Lührsen Unternehmensgruppe zu einem Kaufpreis von 150.000,00 € und des Grundstücks Josephstraße 9 an die Lührsen Unternehmensgruppe zu einem Kaufpreis von 2.120.000,00 € zu entscheiden hat.
Amtsgericht Verden (Aller), 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.02.2026 berichtigt worden.
Statt "Insolvenzverwalt…
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.02.2026 berichtigt worden.
Statt "Insolvenzverwalter" muss es im gesamten Beschlusstext richtig heißen: "Sachwalter"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 oder dem Landgericht Verden (Aller), Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1257175309069-000185576 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 85/25 : Über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2026 um 16:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechts…
11 IN 85/25 : Über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2026 um 16:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Georg Schloenbach, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Altenwall 23, 28195 Bremen.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.03.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 10.04.2026, 09:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 02.02.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 03.07.2025 …
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 03.07.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der…
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Georg …
11 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caritasstift Sankt Josef gGmbH, Josephstraße 9, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 201426), vertr. d.: Hans-Werner Hinnenthal, Petersberg 31, 33803 Steinhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Georg Schloenbach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 75 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der festgesetzte Betrag ist der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 3.198.414,50 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Sachwalter steht daraus ein Bruchteil zu, der auf 15 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Zuschläge in Höhe von insgesamt 75 % sind begründet durch die Betriebsfortführung, die Einbindung des vorläufigen Sachwalters in den Sanierungsprozess, die Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten und die lange Verfahrensdauer.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 29.07.2026
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