Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Günes, Eray
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072 Siegen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 9553
EUID
DER2909.HRA9553
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 119/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Riehler Platz 5, 50668 Köln
Telefon
0221/8884960
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2025 , 09:12 Uhr
Berichtigung Beschluss
27.06.2025
Restschuldbefreiung
20.08.2025
Eröffnung
20.08.2025 , 10:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.10.2025
Berichtstermin
20.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Eray Günes, Inhaber der Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.K., wurde am 20.08.2025 um 10:19 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zuvor waren am 18.06.2025 vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Björn-Till Till zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Eine Berichtigung vom 27.06.2025 korrigierte eine falsche Geschlechtsangabe im ursprünglichen Beschluss. Am 20.08.2025 wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 20.10.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.11.2025. Parallel dazu ist das Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet worden; der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist am 20.08.2025 als zulässig anerkannt worden, wobei die Erteilung von der Erfüllung der Obliegenheiten abhängt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Eray Günes, geboren am 22.02.1990, Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072 Siegen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9553 eingetragenen Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Eray Günes, geboren am 22.02.1990, Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072 Siegen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9553 eingetragenen Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.K.
ist am 18.06.2025, um 09:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Riehler Platz 5, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 119/25
Amtsgericht Siegen, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Eray Günes, Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9553 eingetragenen Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.K.
wird der Beschluss vo…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Eray Günes, Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9553 eingetragenen Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.K.
wird der Beschluss vom 16.06.2025 und 18.06.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es sich bei Eray Günes um einen Mann und keine Frau handelt.
25 IN 119/25
Amtsgericht Siegen, 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Eray Günes, Auf der Alm 1, 57080 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9553 eingetragenen Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.K., Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Eray Günes, Auf der Alm 1, 57080 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9553 eingetragenen Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.K., Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072 Siegen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Reitmeier, Sandstraße 9, 57072 Siegen
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 119/25
Amtsgericht Siegen, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 119/25
Über das Vermögen
des Herrn Eray Günes, geboren am 22.02.1990, Auf der Alm 1, 57080 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9553 eingetragenen Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.K., Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072 Siegen
wird …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 119/25
Über das Vermögen
des Herrn Eray Günes, geboren am 22.02.1990, Auf der Alm 1, 57080 Siegen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9553 eingetragenen Firma Petra Petri Individuelle Augenoptik e.K., Fürst-Johann-Moritz-Straße 1, 57072 Siegen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 20.08.2025, um 10:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Björn-Till Till, Riehler Platz 5, 50668 Köln, Telefon: 0221/8884960, Fax: 022188849626.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 119/25
Siegen, 20.08.2025
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