Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Güney & Temur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Münsterstraße 5, 59065 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 9094
EUID
DER2404.HRB9094
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 2/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.01.2025 , 11:11 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 10:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2025
Berichtstermin
24.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Führung eines Bedachungsgeschäfts mit Erbringung von Dachdecker- und Schieferarbeiten, Isolierungen, Fassadenbau und Bauklempnerei.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 01.04.2025 um 10:28 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Güney & Temur GmbH eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag des Schuldners vom 07.01.2025 durchgeführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Bien ernannt worden. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 13.05.2025 beim Insolvenzverwalter anmelden. Der Berichts- und Prüfungstermin, der dem Stichtag entspricht, findet am 24.06.2025 statt. Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen zur Person des Verwalters, zum Gläubigerausschuss und weiteren Punkten eingereicht werden. Die Forderungstabelle liegt ab dem 27.05.2025 zur Einsicht aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Güney & Temur GmbH ist am 01.04.2025 um 10:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 07.01.2025 vom Schuldner gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 28.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Güney & Temur GmbH ist am 01.04.2025 um 10:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 07.01.2025 vom Schuldner gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 28.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Michael Bien zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Michael Bien als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 13.05.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin, der dem Stichtag entspricht, ist für den 24.06.2025 angesetzt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten einreichen. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9094 eingetragenen Güney & Temur GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hüseyin Temur, Walter-Kollo-Straße 7 , 590…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9094 eingetragenen Güney & Temur GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hüseyin Temur, Walter-Kollo-Straße 7 , 59075 Hamm
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 16-19) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
258 IN 2/25
Amtsgericht Dortmund, 15.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 2/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9094 eingetragenen Güney & Temur GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hüseyin Temur, Walter-Kollo-Straße 7 , 59075 Hamm
wird wegen Zahlungsunfähigke…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 2/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9094 eingetragenen Güney & Temur GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hüseyin Temur, Walter-Kollo-Straße 7 , 59075 Hamm
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 10:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm, Telefon: 02381/924200, Fax: 023819242020.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
258 IN 2/25
Amtsgericht Dortmund, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9094 eingetragenen Güney & Temur GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hüseyin Temur, Walter-Kollo-Straße 7 , 590…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9094 eingetragenen Güney & Temur GmbH, Münsterstraße 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hüseyin Temur, Walter-Kollo-Straße 7 , 59075 Hamm
ist am 28.01.2025, um 11:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 2/25
Amtsgericht Dortmund, 28.01.2025
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