Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Güngör, Ismail
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 99168
EUID
DEK1101.HRA99168
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 39/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Dankert
Adresse
Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
03.04.2024 , 14:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.05.2024
Prüfungstermin
28.06.2024
Schlusstermin
23.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Ismail Güngör, Inhaber der Firma "Ross Lager und Container Service e.K.", ist am 03.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Dankert ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 28.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 28.06.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Das Verfahren ist in die Phase der Schlussverteilung eingetreten. Die Beteiligten haben Gelegenheit erhalten, bis zum 23.07.2025 im schriftlichen Verfahren zum Schlussverzeichnis, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände, zum Antrag auf Restschuldbefreiung sowie zur Beauftragung des Treuhänders Stellung zu nehmen. Nach dem Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 63.901,60 EUR. Zur Verteilung steht jedoch ein Betrag von 0,00 EUR, da Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 39/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ismail Güngör, Steilshooper Straße 215, 22307 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 99168 eingetragenen Firma "Ross Lager und Container Service e.K."
wird der Schlussverteilung zug…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 39/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ismail Güngör, Steilshooper Straße 215, 22307 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 99168 eingetragenen Firma "Ross Lager und Container Service e.K."
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
23.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 23.07.2025 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
- Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO);
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 39/24
Amtsgericht Hamburg, 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 39/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ismail Güngör, Steilshooper Straße 215, 22307 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 99168 eingetragenen Firma "Ross Lager und Container Service e.K."
Insolvenzverwalter: Rechtsanwa…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 39/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ismail Güngör, Steilshooper Straße 215, 22307 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 99168 eingetragenen Firma "Ross Lager und Container Service e.K."
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 03.04.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse EUR.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 10 Gläubigern EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.06.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portopauschalen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 39/24
Amtsgericht Hamburg, 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 39/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ismail Güngör, geboren am 30.12.1971, Steilshooper Straße 215, 22307 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 99168 eingetragenen Firma "Ross Lager und Container Service e.K."
soll di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 39/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ismail Güngör, geboren am 30.12.1971, Steilshooper Straße 215, 22307 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 99168 eingetragenen Firma "Ross Lager und Container Service e.K."
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 63.901,60 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 39/24
Amtsgericht Hamburg, 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 39/24
Über das Vermögen
des Herrn Ismail Güngör, geboren am 30.12.1971, vormals im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 99168 unter "Ross Lager und Container Service e.K." eingetragen, Steilshooper Straße 215, 22307 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 39/24
Über das Vermögen
des Herrn Ismail Güngör, geboren am 30.12.1971, vormals im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 99168 unter "Ross Lager und Container Service e.K." eingetragen, Steilshooper Straße 215, 22307 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 03.04.2024, um 14:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 39/24
Amtsgericht Hamburg, 03.04.2024
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