Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G.Ü.R. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 27181
EUID
DEM1906.HRB27181
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 215/17
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Fatma Kreft
Kanzlei
Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB
Adresse
Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 - 900 19 20 60
E-Mail
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
28.06.2026
Beschluss zur Vergütungsfestsetzung
28.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.Ü.R. GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Fatma Kreft, hat mit Schriftsatz vom 28.06.2026 die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt. Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 17.886,39 EUR ergibt sich eine Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV. Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 28.09.2026 die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Der festgesetzte Betrag ist nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Insolvenzmasse zu entnehmen, der Rest wird aus der Staatskasse erstattet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 215/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.Ü.R. GmbH, zuletzt geschäftsansässig Kurt-Schumacher-Ring 36, 65195 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27181), vertr. d.: Mustafa Gürbüz, Nettelbachstraße 11, 65195 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgeset…
10 IN 215/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.Ü.R. GmbH, zuletzt geschäftsansässig Kurt-Schumacher-Ring 36, 65195 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27181), vertr. d.: Mustafa Gürbüz, Nettelbachstraße 11, 65195 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Fatma Kreft, Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 900 19 20 60, Fax: 069 900 19 20 89, E-Mail: frankfurt@psgp-inso.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Rest wird aus der Staatskasse erstattet.
wird der festgesetzte Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Staatskasse erstattet.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.06.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 17.886,39 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 28.09.2026
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