Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Güvenc, Feti
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hammerstraße 9 -11, 58452 Witten
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRA 7170
EUID
DER2201.HRA7170
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 919/24
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Britta Hoff
Adresse
Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen
Termine & Fristen
Antragseingang
11.11.2024
Eröffnung
30.01.2025 , 09:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.03.2025
Niederlegung Unterlagen
07.04.2025
Berichtstermin
05.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Feti Güvenc, Inhaber der Firma Sport Güvenc e. K., wird vom Amtsgericht Bochum unter dem Aktenzeichen 80 IN 919/24 geführt. Am 11.02.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 13.02.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Feti Güvenc, Inhaber der Firma Sport Güvenc e. K., ist am 30.01.2025 um 09:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit auf Antrag des Schuldners vom 11.11.2024 durch das Amtsgericht Bochum eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Britta Hoff ernannt worden. Di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Feti Güvenc, Inhaber der Firma Sport Güvenc e. K., ist am 30.01.2025 um 09:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit auf Antrag des Schuldners vom 11.11.2024 durch das Amtsgericht Bochum eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Britta Hoff ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 24.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.05.2025. Die Unterlagen werden ab dem 07.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig anerkannt worden; die Restschuldbefreiung erlangt der Schuldner, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 919/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Feti Güvenc, geboren am 01.12.1977, Haus Hove 7, 58300 Wetter, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 7170 eingetragenen Firma Sport Güvenc e. K.
ist am 11.02.2025 bei Gericht die Anzeige der …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 919/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Feti Güvenc, geboren am 01.12.1977, Haus Hove 7, 58300 Wetter, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 7170 eingetragenen Firma Sport Güvenc e. K.
ist am 11.02.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 919/24
Amtsgericht Bochum, 13.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 919/24
Über das Vermögen
des Herrn Feti Güvenc, geboren am 01.12.1977, Haus Hove 7, 58300 Wetter, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 7170 eingetragenen Firma Sport Güvenc e. K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 30.01.2025, um 09:28 Uhr das In…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 919/24
Über das Vermögen
des Herrn Feti Güvenc, geboren am 01.12.1977, Haus Hove 7, 58300 Wetter, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 7170 eingetragenen Firma Sport Güvenc e. K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 30.01.2025, um 09:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 07.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Streuerstrafstat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 919/24
Amtsgericht Bochum, 31.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 919/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Feti Güvenc, Haus Hove 7, 58300 Wetter, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 7170 eingetragenen Firma Sport Güvenc e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grünert Rechtsanwälte, Kaise…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 919/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Feti Güvenc, Haus Hove 7, 58300 Wetter, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA 7170 eingetragenen Firma Sport Güvenc e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grünert Rechtsanwälte, Kaiserstr. 155, 58300 Wetter
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
80 IN 919/24
Bochum, 30.01.2025
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