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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gunina Group GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, wurde bestellt und ihre Vergütung sowie Auslagen durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft; die Frist zur Erhebung von Widerspruch endete am 09.02.2026. Zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis wurde ein schriftlicher Schlusstermin angeordnet. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Anträge und Einwendungen bis zum 18.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Zur Verteilung steht abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten ein Betrag von 9.837,63 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 200.824,31 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 426/21:
In dem Insolvenzverfahren Gunina Group GmbH, Dornhofstraße 32, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44253), vertr. d.: 1. Ashwani Kumar, Richard-Wagner-Str. 15, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusste…
8 IN 426/21:
In dem Insolvenzverfahren Gunina Group GmbH, Dornhofstraße 32, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44253), vertr. d.: 1. Ashwani Kumar, Richard-Wagner-Str. 15, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 18.05.2026
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 426/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gunina Group GmbH, Dornhofstraße 32, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44253), vertr. d.: 1. Ashwani Kumar, Richard-Wagner-Str. 15, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werd…
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 426/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gunina Group GmbH, Dornhofstraße 32, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44253), vertr. d.: 1. Ashwani Kumar, Richard-Wagner-Str. 15, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 9.837,63 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 200.824,31 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 426/21
In dem Insolvenzverfahren Gunina Group GmbH, Dornhofstraße 32, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44253), vertr. d.: 1. Ashwani Kumar, Richard-Wagner-Str. 15, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolven…
Geschäftsnummer: 8 IN 426/21
In dem Insolvenzverfahren Gunina Group GmbH, Dornhofstraße 32, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44253), vertr. d.: 1. Ashwani Kumar, Richard-Wagner-Str. 15, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.dewird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von Teilungsmasse eingeben EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 426/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gunina Group GmbH, Dornhofstraße 32, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44253), vertr. d.: 1. Ashwani Kumar, Richard-Wagner-Str. 15, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen…
8 IN 426/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gunina Group GmbH, Dornhofstraße 32, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44253), vertr. d.: 1. Ashwani Kumar, Richard-Wagner-Str. 15, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 09.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.12.2025
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