Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gussputzerei HOT oHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Dresdner Straße 61, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 9205
EUID
DEU1206.HRA9205
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 2517/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
30.07.2026 , 11:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gussputzerei HOT oHG ist anhängig. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 03.07.2026 eine Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 30.07.2026 um 11:30 Uhr im Sitzungssaal 3.011 des Hauptgebäudes in Chemnitz bestimmt. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zu einem Vergleichsschluss mit Herrn Claus Meusel zur Abgeltung der persönlichen Haftung nach §§ 105, 128 HGB i.V.m. § 93 InsO gegen Zahlung des hälftigen Restkaufpreises aus dem Grundstücksverkauf sowie einer zusätzlichen Drittzahlung über 50.000,00 Euro. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2517/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gussputzerei HOT oHG, Dresdner Straße 61, 09337 Hohenstein-Ernstthal, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9205
vertreten durch den Gesellschafter Claus Meusel
vertreten durch den Gesellschafter Swen Meusel
vertre…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2517/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gussputzerei HOT oHG, Dresdner Straße 61, 09337 Hohenstein-Ernstthal, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9205
vertreten durch den Gesellschafter Claus Meusel
vertreten durch den Gesellschafter Swen Meusel
vertreten durch den Gesellschafter Tom Meusel
ergeht am 03.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum: Donnerstag, 30.07.2026
Uhrzeit: 11:30 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 InsO zu dem Vergleichsschluss mit Herrn Claus Meusel zur Abgeltung der persönlichen Haftung nach §§ 105, 128 HGB i.V.m. § 93 InsO gegen Zahlung des hälftigen Restkaufpreises aus dem Grundstücksverkauf (An der Halde 31 a, 09337 Hohenstein-Ernstthal) nach Abfindung der erstrangigen Grundschuld zzgl. einer zusätzlichen Drittzahlung über € 50.000,00
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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