Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gust, Sven
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 201447
EUID
DEP1103.HRA201447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 20/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. Tobias Hartwig
Rolle
Treuhänder
Kanzlei
Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Museumstr. 5, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/61287200
Termine & Fristen
Eröffnung
20.07.2022
Abtretungsfristende
20.07.2025
Restschuldbefreiung
25.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Restschuldbefreiungsverfahren des Sven Gust (Inhaber der Fa. Gushop e.K.) ist das Verfahren am 20.07.2022 eröffnet worden. Der Treuhänder Tobias Hartwig (Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) ist bestellt. Die Abtretungsfrist endete am 20.07.2025. Mit Beschluss vom 25.08.2025 ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Sven Gust, geb. am 22.02.1976, Saarstraße 53, 38690 Goslar, - als Inhaber der Fa. "Gushop e.K. -, Saastr. 53, 38690 Goslar - (AG Braunschweig, HRA 201447), ist durch Beschluss vom 07.05.2024 Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. -, Schultze und Braun Re…
32 IN 20/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Sven Gust, geb. am 22.02.1976, Saarstraße 53, 38690 Goslar, - als Inhaber der Fa. "Gushop e.K. -, Saastr. 53, 38690 Goslar - (AG Braunschweig, HRA 201447), ist durch Beschluss vom 07.05.2024 Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. -, Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61287200, Fax: 0531/6128720100 gemäß § 288 InsO zum Treuhänder bestimmt worden.
Die Abtretungsfrist beginnt mit der Verfahrenseröffnung am 20.07.2022 und endet am 20.07.2025.
Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Sven Gust, geb. am 22.02.1976, Saarstraße 53, 38690 Goslar, - als Inhaber der Fa. "Gushop e.K. -, Saastr. 53, 38690 Goslar - (AG Braunschweig, HRA 201447), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Treuhänder und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des I…
32 IN 20/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Sven Gust, geb. am 22.02.1976, Saarstraße 53, 38690 Goslar, - als Inhaber der Fa. "Gushop e.K. -, Saastr. 53, 38690 Goslar - (AG Braunschweig, HRA 201447), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Treuhänder und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 20.07.2025. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Sven Gust, geb. am 22.02.1976, Saarstraße 53, 38690 Goslar, - als Inhaber der Fa. "Gushop e.K. -, Saastr. 53, 38690 Goslar - (AG Braunschweig, HRA 201447), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 25.08.2025 Restschuldbefreiung erteilt worden.
Von der Restschuldbefreiu…
32 IN 20/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Sven Gust, geb. am 22.02.1976, Saarstraße 53, 38690 Goslar, - als Inhaber der Fa. "Gushop e.K. -, Saastr. 53, 38690 Goslar - (AG Braunschweig, HRA 201447), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 25.08.2025 Restschuldbefreiung erteilt worden.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 20.07.2022 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 24.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Sven Gust, geb. am 22.02.1976, Saarstraße 53, 38690 Goslar, - als Inhaber der Fa. "Gushop e.K. -, Saastr. 53, 38690 Goslar - (AG Braunschweig, HRA 201447), ist die Vergütung des Treuhänders Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. - für das Restschuldbefreiung…
32 IN 20/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Sven Gust, geb. am 22.02.1976, Saarstraße 53, 38690 Goslar, - als Inhaber der Fa. "Gushop e.K. -, Saastr. 53, 38690 Goslar - (AG Braunschweig, HRA 201447), ist die Vergütung des Treuhänders Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. - für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 14 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung ist aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 InsVV 140,00 EUR für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders.
Die Festsetzung erfolgt antragsgemäß entsprechend den oben genannten Bestimmungen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 16 Abs. 1 S. 4, 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung aus der Landeskasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 25.08.2025
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