Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gut-Hammer Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Leonhardistraße 20, 86916 Kaufering
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 35583
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED2102V.HRB35583
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
1 IN 363/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Räupke
Adresse
Eserwallstr. 1-3, 86150 Augsburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
23.09.2026
Einstellung
30.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Baugewerbe, insbesondere Maler- und Lackierarbeiten, Altbau Sanierung, Bautenschutz, Betonsanierung sowie Handel mit Waren aus diesem Bereich, insbesondere Farben, Lacke, Abdeckmaterialien, Tapeten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Maler- und Lackierarbeiten, Altbau- und Betonsanierung sowie Handel mit Farben, Lacken und Tapeten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gut-Hammer Bau GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Uwe Freund vertreten. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gut-Hammer Bau GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Uwe Freund vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Matthias Räupke als Insolvenzverwalter bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gut-Hammer Bau GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Uwe Freund vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Matthias Räupke als Insolvenzverwalter bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt. Zudem wurde ein Einstellungstermin nach § 207 InsO angesetzt, der ebenfalls im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten konnten bis zum 30.11.2026 Einwendungen gegen die Forderungsanmeldungen, die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse erheben. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Der Wert der Insolvenzmasse wird mit 17.281,86 EUR angegeben. Für den Fall, dass kein ausreichender Geldbetrag zur Deckung der Verfahrenskosten vorgeschossen wird, ist die Einstellung des Verfahrens vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 363/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gut-Hammer Bau GmbH, Leonhardistraße 20, 86916 Kaufering, vertreten durch den Geschäftsführer Freund Uwe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35583
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldete…
1 IN 363/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gut-Hammer Bau GmbH, Leonhardistraße 20, 86916 Kaufering, vertreten durch den Geschäftsführer Freund Uwe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35583
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 363/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gut-Hammer Bau GmbH, Leonhardistraße 20, 86916 Kaufering, vertreten durch den Geschäftsführer Freund Uwe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35583
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO s…
1 IN 363/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gut-Hammer Bau GmbH, Leonhardistraße 20, 86916 Kaufering, vertreten durch den Geschäftsführer Freund Uwe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35583
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 1.200,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 363/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gut-Hammer Bau GmbH, Leonhardistraße 20, 86916 Kaufering, vertreten durch den Geschäftsführer Freund Uwe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35583
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolve…
1 IN 363/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gut-Hammer Bau GmbH, Leonhardistraße 20, 86916 Kaufering, vertreten durch den Geschäftsführer Freund Uwe
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 35583
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Räupke, Eserwallstr. 1-3, 86150 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 17.281,86 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
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