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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Dortmund hat am 25.02.2026 um 09:26 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Guth Autoverwertungs- u. Abschlepp GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 16808, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin betreibt den Geschäftszweig der Verwertung von Alt- und Unfallfahrzeugen sowie deren Einzelteilen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Fliegner bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot an die Schuldnerin ausgesprochen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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