Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GWD ENERGY GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 106786
EUID
DER1101.HRB106786
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 16/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
21.01.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.01.2025 , 14:18 Uhr
Eröffnung
23.05.2025 , 13:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.06.2025
Einsichtnahme Unterlagen
04.07.2025
Berichtstermin
18.07.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
25.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung von und der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Photovoltaik-Systemen und Einzelkomponenten, Energie-Erstausrüstung wie Systeme zur Vernetzung und Steuerung von Energiestrukturen, Batterien und Batterietechnik, Haushaltsgeräten, Kühl- und Klimaanlagen sowie deren Zubehör, der Bau und das Design von Photovoltaik-Projekten, Energiespeicherdienste für Haus- und Großanlagen, die Erbringung von Technologiedienstleistungen für die Solarstromerzeugung und Windenergie, der Vertrieb von Solarthermieanlagen und deren Ersatzteilen, der Verkauf von energiesparenden Elektrogeräten, Gleichrichter, Wechselrichter-Stromversorgungen und Komplettsystemen, Ladegeräte für Elektrofahrzeuge und deren Ersatzteile sowie von Windkraftanlagen und deren Ersatzteile, der Vertrieb von Automatisierungsgeräten für den Stromnetzbau, Automatisierung von Verteilungsnetzen, Geräten zur Sicherheit und Stabilitätskontrolle des Stromnetzes, Energiemanagement-Informationssystemen, technischen Unterstützungssystemen für den Energiemarkt, Relaisschutz- und automatischen Steuergeräten zum Systemschutz, Messetechnik für den Energiesektor, KI verknüpften Instrumenten und dazugehörigen Komponenten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GWD ENERGY GmbH ist am 23.05.2025 um 13:16 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 21.01.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Kier ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.06.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.07.2025. Die Unterlagen liegen ab dem 04.07.2025 zur Einsicht vor. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 25.02.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GWD ENERGY GmbH wurde am 23.05.2025 um 13:16 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 21.01.2025. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GWD ENERGY GmbH wurde am 23.05.2025 um 13:16 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 21.01.2025. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 27.06.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.07.2025, wobei Stellungnahmen bis dahin bei Gericht eingereicht werden können. Die Unterlagen liegen ab dem 04.07.2025 zur Einsicht aus. Ein späterer Vermerk vom 26.02.2026 zeigt an, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GWD ENERGY GmbH, Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yanli Lan,
ist am 25.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtl…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der GWD ENERGY GmbH, Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yanli Lan,
ist am 25.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 16/25
Amtsgericht Düsseldorf, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 16/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106786 eingetragenen GWD ENERGY GmbH, Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yanli Lan,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschul…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 16/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106786 eingetragenen GWD ENERGY GmbH, Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yanli Lan,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.05.2025, um 13:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 16/25
Düsseldorf, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 16/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der GWD ENERGY GmbH, Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yanli Lan,
ist am 23.01.2025, um 14:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen In…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 16/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der GWD ENERGY GmbH, Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yanli Lan,
ist am 23.01.2025, um 14:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 16/25
Amtsgericht Düsseldorf, 23.01.2025
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