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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 26.08.2026 um 10:15 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GYO GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 4697 eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Melanie Burger-Hennen vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Hainz aus Heusweiler bestellt. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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