Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 15370
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Insolvenzprofil
H² Entertain UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Ostholz 88, 44879 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 15370
EUID
DER2201.HRB15370
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 233/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Birkmann
Adresse
Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Eröffnung
26.08.2025 , 14:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.10.2025
Einsichtnahme Unterlagen
06.11.2025
Prüfungstermin
25.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Eventmanagement sowie die Vermittlung und Betreuung von Künstlern nebst Durchführung von Werbemaßnahmen für diese und der Vertrieb von Merchandising-Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H² Entertain UG (haftungsbeschränkt) ist am 26.08.2025 um 14:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 31.03.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Birkmann ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.10.2025 anzumelden. Der Berichtstermin ist gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 InsO unterlassen worden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, ist auf den 25.11.2025 festgesetzt worden. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind ab dem 06.11.2025 zur Einsicht niedergelegt worden. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu. Gegen den Berichtigungsbeschluss vom 02.09.2025 steht jedem Beteiligten die sofortige Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 233/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter 15370 eingetragenen H² Entertain UG (haftungsbeschränkt), Im Ostholz 88 , 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Marion Herbst, Im Ostholz 88, 44879 Bochum
Geschäftszweig: E…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 233/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter 15370 eingetragenen H² Entertain UG (haftungsbeschränkt), Im Ostholz 88 , 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Marion Herbst, Im Ostholz 88, 44879 Bochum
Geschäftszweig: Eventmanagement sowie die Vermittlung und Betreuung von Künstlern nebst Durchführung von Werbemaßnahmen und der Vertrieb von Merchandising-Produkten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.08.2025, um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
werden spätestens ab dem 06.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 233/25
Bochum, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 233/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter 15370 eingetragenen H² Entertain UG (haftungsbeschränkt), Im Ostholz 88 , 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Marion Herbst, Im Ostholz 88, 4487…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 233/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter 15370 eingetragenen H² Entertain UG (haftungsbeschränkt), Im Ostholz 88 , 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Marion Herbst, Im Ostholz 88, 44879 Bochum
wird der Beschluss vom 26.08.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Auf die Durchführung des Berichtstermins wird gem. § 29 Abs.Abs.2 S.2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin, §§ 29, 156, 176 InsO, entspricht ist der
25.11.2025
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss
- zur Hinterlegung und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten, § 149 InsO
- zur Zwischenrechnung gegenüber der Gläubigerversammlung, § 66 Abs.3 InsO
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens, § 157 InsO
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 06.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum oder dem Landgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 233/25
Amtsgericht Bochum, 02.09.2025
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