Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H + H Energie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kreuzstraße 1, 32683 Barntrup
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 10939
EUID
DER2307.HRB10939
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 35/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Adresse
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
Termine & Fristen
Antrag
03.03.2026
Eröffnung
09.04.2026 , 10:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.05.2026
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
05.06.2026
Prüfungstermin
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel, die Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugnisanlagen, sowie der Handel mit Energie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Detmold hat am 09.04.2026 um 10:17 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H + H Energie GmbH, Barntrup, eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 03.03.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schmidt ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 26.05.2026. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 23.06.2026 statt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 05.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 35/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10939 eingetragenen H + H Energie GmbH, Kreuzstraße 1, 32683 Barntrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jörg Helpup, Kreuzstraße 1, 32683 Barntrup
Geschäftszweig: Der Handel,…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 35/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10939 eingetragenen H + H Energie GmbH, Kreuzstraße 1, 32683 Barntrup, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jörg Helpup, Kreuzstraße 1, 32683 Barntrup
Geschäftszweig: Der Handel, die Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugnisanlagen, sowie der Handel mit Energie
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.04.2026, um 10:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.06.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 05.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 211 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
50 IN 35/26
Detmold, 09.04.2026
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