Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H & S STILVOLL UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Sauberg 10, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb.
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 30621
EUID
DEU1206.HRB30621
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
420 IN 1418/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Lassig
Adresse
Bahnstraße 4, 08056 Zwickau
Telefon
0375 27212781
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
13.11.2025 , 14:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.01.2026
Widerspruchsfrist
13.02.2026
Masseunzulänglichkeit
07.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen sowie zugehörige Serviceleistungen; Betreiben von Sport- und Freizeitanlagen sowie Imbiss- und Kioskbetrieb; Winter- und Hausmeisterdienste, Landschaftspflegearbeiten, Holzverwertung und Handel mit Baustoffen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H & S STILVOLL UG (haftungsbeschränkt) ist am 13.11.2025 um 14:45 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Lassig bestellt worden, der mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.01.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 13.02.2026 bei dem Gericht einzureichen. Auf den Berichtstermin ist verzichtet worden. Zudem hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.05.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 1418/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H & S STILVOLL UG (haftungsbeschränkt), Rützengrüner Straße 1, 08228 Rodewisch, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30821
vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Schink
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 1418/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H & S STILVOLL UG (haftungsbeschränkt), Rützengrüner Straße 1, 08228 Rodewisch, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30821
vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Schink
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.05.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 1418/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H & S STILVOLL UG (haftungsbeschränkt), Rützengrüner Straße 1, 08228 Rodewisch, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30821
vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Schink
ergeht am 13.11.2025 nachfolgende Entsch…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 1418/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H & S STILVOLL UG (haftungsbeschränkt), Rützengrüner Straße 1, 08228 Rodewisch, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30821
vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Schink
ergeht am 13.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Gastronomiebetrieb mit Biergarten, Betreiben einer Pension, Handel und Verleih von Partyzubehör und ausstattung, Verleih von Freizeit- und Sportgeräten, Einzelhandel mit Topfpflanzen, Schnittblumen und Zubehör sowie Lebensmittel, Catering und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen (Mietgriller)) wird am 13.11.2025 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Thomas Lassig
Bahnstraße 4
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 27212781
Telefax: 0375 27212782
Email geschäftlich: zwickau@kanzlei-nul.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 02.01.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 13.02.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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